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Johanneskirche wird nicht so schnell verkauft

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28.08.2017
Der Streit um den geplanten Verkauf der Thuner Johanneskirche beruhigt sich. Die Parteien wollen miteinander reden.

Für den Verein «pro Kirchen Strättligen» (proKi) und seinen Co-Präsidenten Oliver Jaggi ist es eine Freude: Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat den Entscheid über seine Beschwerde auf Eis gelegt. Das klingt seltsam – doch bei näherer Betrachtung leuchtet es ein.

Im August 2016 entschied das Parlament – der Grosse Kirchenrat – der Gesamtkirchgemeinde Thun faktisch, die Johanneskirche der Kirchgemeinde Strättligen zum Verkauf freizugeben. Sie hätte per Anfang 2017 vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen verschoben werden sollen. Damit wäre eine Entwidmung und ein allfälliger Verkauf ermöglicht worden. Denn aus Sicht der Gesamtkirchgemeinde ist die Johanneskirche finanziell nicht mehr tragbar.

Locker erreichte Unterschriftenzahl
Nicht wenige Kirchenmitglieder sehen das anders. Ein Komitee um Oliver Jaggi reichte Beschwerde ein gegen den Entscheid des Parlamentes. Der Regierungsstatthalter wies diese Ende 2016 ab, das Komitee zog weiter vor Verwaltungsgericht. Zudem wurde Ende 2016 der Verein proKi gegründet und eine Initiative lanciert. 1295 Personen sprachen sich mit ihrer Unterschrift bei der Einreichung der Initiative im April für den Erhalt der Johanneskirche aus – bloss 1000 wären nötig gewesen.

Allein durch die Beschwerde war der Entwidmungsentscheid des Kirchenparlamentes aufgeschoben worden. Die Initiative ist ebenfalls rechtsgültig, wie Willy Bühler, Präsident des Kleinen Kirchenrates (Exekutive), bestätigt: «Ende November berät der Grosse Kirchenrat über die Initiative.» Würde er sie annehmen – und damit den eigenen Entscheid vom August vor einem Jahr umstürzen – oder etwas später das Stimmvolk: «Dann beginnen wir quasi wieder von vorn. Dann werden wir über Umbauvorschläge und Kredite zu befinden haben», sagt Willy Bühler.

Exekutive zeigt Gesprächbereitschaft
Möglicherweise aber öffnen sich nun andere Wege. Der KKR-Präsident findet: «Am einfachsten wäre es gewesen, die Initiative würde zurückgezogen und wir könnten zusammen im Gespräch eine Lösung finden.» Genau dies scheint sich jetzt abzuzeichnen – zumindest die Gesprächsmöglichkeit. Die Beschwerdeführenden um Oliver Jaggi hatten selbst beim Verwaltungsgericht um die Sistierung des Verfahrens ersucht. «Die Aussicht auf Gespräche zwischen den Konfliktparteien haben uns dazu gebracht, am 4. August um die Sistierung zu ersuchen», sagt Jaggi.

Zum Runden Tisch eingeladen hat Piero Catani, Präsident der Kirchgemeindeversammlung Strättligen. Der Vertreter der Basis möchte je zwei Mitglieder des Kirchgemeinderats, des Kleinen Kirchenrats der Gesamtkirchgemeinde und des Vereins proKi zusammenbringen. Zudem soll eine externe Person als Mediator dabei sein, wenn es nach dem Kleinen Kirchenrat geht. Der Kirchgemeinderat hat sich soeben damit einverstanden erklärt, wie Co-Präsidentin Elisabeth Bregulla bestätigt.

«Rechtliche Situation nicht eindeutig»
Alles in allem verbucht Oliver Jaggi die Entwicklung als Erfolg für seinen Verein und das Beschwerde führende Komitee. «Der Entscheid des Verwaltungsgerichts, das Verfahren wegen der Gesprächsbereitschaft zu sistieren, heisst für uns auch, dass die rechtliche Situation des Entwidmungsbeschlusses nicht so eindeutig ist. Sonst hätte das Gericht jetzt entschieden und die Beschwerde abgewiesen.»

Wann die Parteien zusammensitzen und was dabei herauskommt, ist noch unklar. Doch ein Verkauf der Kirche ist in nächster Zeit vom Tisch. Denn sollten weder die Gespräche zu einem Resultat führen noch das Kirchenparlament noch danach die Stimmberechtigten die Initiative für den Erhalt gutheissen – was allein schon mindestens bis 2018 dauern würde: Dann wäre immer noch die sistierte Beschwerde hängig. Und gemäss Oliver Jaggi ist noch ungewiss, ob das Komitee diese bei einer allfälligen Abweisung noch ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen würde.

Marius Schären, reformiert.info, 28. August 2017

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