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Ausschluss christlicher Verbände verletzt gemäss Kirchenbund die Religionsfreiheit

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07.06.2017
Das Bundesamt für Sport (Baspo) verletze die Religionsfreiheit. Dies sagt der Kirchenbund, nachdem das Baspo im März neun christlichen Jugendverbänden die Förderung durch das Jugend+Sport-Label gestrichen hat.

Am 21. März teilte das Bundesamt für Sport (Baspo) mit, mehreren freikirchlichen Jugendgruppen ab 2018 die J+S-Subventionen zu streichen. Es gehe den christlichen Verbänden primär um die religiöse Mission, begründete das Baspo den Entscheid. Der Ausschluss sorgte für Empörung. 26'196 Personen unterschrieben eine Petition zuhanden des Sportministers Guy Parmelin.

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) kritisiert den Entscheid in seiner Stellungnahme zur Teilrevision der Sportförderungsverordnung. Darin weist der SEK die pauschale Auffassung zurück, dass Jugendorganisationen mit starker religiöser Ausprägung eine Gefahr für die Entwicklung der Jugendlichen darstellen. Jugendliche würden sich nicht derart einfach zu Objekten der Missionierung machen. «Der christliche Glaube ist Garant, nicht Gefahr für die Mündigkeit», sagt Kirchenbundspräsident Gottfried Locher. «Jedes Kind, jeder Jugendliche stellt religiöse Fragen. Sie sind unablässig für eine aufgeklärte Entfaltung und Entwicklung.» 

Bekennen erlaubt
Zudem würden Jugendliche, die sich zu ihrem Glauben bekennen, in ihrer Religionsfreiheit verletzt, wenn sie von J+S-Angeboten ausgeschlossen würden. «Wer Sport machen will, dem soll dies auch in einer Vereinigung, die Glaubensgrundlagen vermittelt, ermöglicht werden», schreibt der Kirchenbund. Jugendliche sollten ihr Bekenntnis auch in einem Sportlager gemeinsam mit anderen äussern dürfen. Wenn Sportförderung davon abhängig gemacht werde, ob jemand auf sein Bekenntnis während der Dauer eines Lagers verzichtet, liefe dies auf eine Verletzung der Religionsfreiheit hinaus.

«Nach der Rechtsprechung enthält die Religionsfreiheit das Recht, für eine bestimmte Religion zu werben (Missionieren) und neue Anhänger zu gewinnen», präzisiert der Kirchenbund seine Ansicht. Deshalb dürfe das Anwerben für eine Religion grundsätzlich nicht wegen deren Inhalt als unstatthaft angesehen werden.

Manipulieren verboten
Eine andere Frage sei, ob die missionarische Tätigkeit in ihrer Form und in ihrem Ausmass in jedem Fall statthaft sei. Der Kirchenbund ist in dieser Frage einig mit der Auffassung des Bundesgerichtes: «Ein übermässiges Missionieren – z.B. durch die Ausübung von Druck oder Manipulation – ist von der Religionsfreiheit nicht mehr gedeckt.»

Zudem seien Einschränkungen in der Ausübung der Religionsfreiheit und der Ausschluss von staatlichen Leistungen geboten, wenn ein gewisses Mass überschritten werde: «Die Methode des Anwerbens (Missionierens) ist unstatthaft, wenn sie die Freiheit, sich für oder gegen eine Sache zu entscheiden, nicht respektiert.» Es sei aber unverhältnismässig, ein Anwerben zu verbieten, das ohne missbräuchlichen Druck ausgeübt werde, so der Kirchenbund.

Deshalb fordert der SEK: «Jugendorganisationen sind nur dann von J+S-Angeboten auszuschliessen, wenn sie in einem Ausmass missionarisch wirken, dass Jugendliche in ihrer Entwicklung konkret gefährdet sind.»

Der Kirchenbund hat seine Stellungnahme zur Teilrevision der Sportförderungsverordnung am 1. Juni eingereicht. Die Frist zur Vernehmlassung läuft am 30. Juni ab. Zum Vorwurf des SEK, dass die Religionsfreiheit verletzt werde, nimmt das Baspo deshalb noch keine Stellung.

Nicola Mohler / reformiert.info / 7. Juni 2017

Dieser Artikel stammt aus der Online-Kooperation von «reformiert.», «Interkantonaler Kirchenbote» und «ref.ch».

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