Start zum Abstimmungskampf
Das Verdikt im Parlament ist eindeutig: Mit 20 zu 7 Stimmen lehnte der Grosse Kirchenrat der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun die Initiative «Pro Johanneskirche» in der Sitzung vom 27. November ab. Damit muss sie innert der nächsten neun Monate den Mitgliedern der Gesamtkirchgemeinde zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Vorgehen wird gemäss Willy Bühler, Präsident des Kleinen Kirchenrates (Exekutive), in der Parlamentssitzung vom 29. Januar beschlossen.
Für den Co-Präsidenten des Vereins «Pro Kirchen Strättligen», Oliver Jaggi, kommt das Resultat «nicht ganz unerwartet». Aus Sicht des Vereins sei es aber «bedenklich, wie wenig den Volksvertretern im Kirchenparlament die Meinung der vielen Unterschreibenden offenbar gilt». Wie der Verein genau weiterfahren will im Kampf um die Kirche, werde der Vorstand an der nächsten Sitzung Mitte Dezember entscheiden. Ganz sicher werde er sich im Abstimmungskampf für seine Initiative einsetzen.
Fehlende Informationen
Die Initiative verlangt den Erhalt des Kirchenzentrums Johannes und wurde im vergangenen Frühjahr rechtsgültig eingereicht. Der Verein lancierte sie vor einem Jahr, nachdem der Grosse Kirchenrat Ende August 2016 entschieden hatte, die Johanneskirche zu entwidmen und so den Verkauf möglich zu machen. Zuvor hatte die betroffene Kirchgemeinde Strättligen in ihrer Versammlung aber einen Antrag auf den Verzicht einer Kirche – damals war von Gwatt die Rede, nicht von der Johanneskirche – zurückgewiesen, weil für die Entscheidung relevante Informationen fehlten.
Für Oliver Jaggi ist das heute noch so. Von der Gesamtkirchgemeinde her sind die finanzielle Situation und der hohe Renovationsbedarf des Kirchenzentrums die Hauptargumente, die einen Verzicht nötig machten. Der Verein habe das Detailbudget der Gesamtkirchgemeinde angefordert, um sich selbst ein Bild machen zu können über die Lage, sagt Jaggi. Dasselbe verlangte die Kirchenparlamentarierin Dora Kaiser in der gestrigen Sitzung. Das Anliegen wurde abgelehnt.
Ungenügende Transparenz
«Das widerspricht der Kantonsverfassung und dem Informationsgesetz», sagt Oliver Jaggi. Demzufolge hat jede Person das Recht auf Einsicht in amtliche Akten, wenn keine «überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen» entgegenstehen. Zudem müssen Gemeinden – das gilt auch für Kirchgemeinden – den Zugang zu Entscheidgrundlagen der Parlamente gewährleisten. Dass dies in der Gesamtkirchgemeinde Thun teils nicht umgesetzt wird, stuft Jaggi als ungenügende Transparenz ein. Der Verein behalte sich auch in dieser Hinsicht rechtliche Schritte vor, sagt er.
KKR-Präsident Willy Bühler widerspricht der Aussage, dass die Detailunterlagen nicht eingesehen werden könnten. Das Parlament habe vor längerer Zeit selbst entschieden und gestern bestätigt, dass ihm nur eine Kurzfassung der Jahresrechnung und des Budgets vorgelegt werde, sagt Bühler: «Die detaillierten Unterlagen können jedoch auf der Verwaltung eingesehen werden.»
Marius Schären, reformiert.info, 28. November 2017
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