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Seilziehen um Thuner Kirchenzentrum

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27.09.2016
Dass Kirchgemeinden bei schwindenden Einnahmen Liegenschaften abgeben müssen, ist einsichtig. Mit Verzichten tun sich aber Betroffene schwer, wie ein Fall in Thun zeigt.

Die Situation in der Gesamtkirchgemeinde Thun scheint reichlich verkachelt. Klar ist die Ausgangslage: Wie viele andere Kirchgemeinden belasten die Liegenschaften die immer knapper gefüllte Kasse zu stark. Die grösste Teilkirchgemeinde Strättligen muss daher künftig auf eines ihrer fünf Kirchenzentren verzichten. Und der Grosse Kirchenrat – die Legislative der Gesamtkirchgemeinde – hat entschieden, das Kirchenzentrum Johannes zu «entwidmen».

Das heisst: Per Anfang 2017 soll das Zentrum vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen der Gesamtkirchgemeinde übergehen. Damit könnte der Kleine Kirchenrat (KKR) – die Exekutive – Verhandlungen aufnehmen. Kirche, Saal, Räume, Pfarrhaus und das Grundstück sind anzubieten. Spätestens Ende 2018 müsste die Exekutive der Legislative Grundlagen vorlegen, die einen Entscheid über die weitere Nutzung ermöglichen.

Parlamentssitzung verlassen
Bei der betroffenen Kirchgemeinde kam die Abstimmung im Parlament nicht gut an. Die Strättliger Mitglieder des Grossen Kirchenrates verliessen nach dem Traktandum den Saal. «Wir sind enttäuscht und beunruhigt, weil es uns durch diesen Beschluss unmöglich ist, den Auftrag unserer Versammlung umzusetzen», sagt die Strättliger Co-Ratspräsidentin Elisabeth Bregulla.

Der Auftrag lautete: das Geschäft mit der Gesamtkirchgemeinde zusammen vorzubereiten und dabei Finanzierung und künftige Nutzung einzubeziehen. Mit dieser Forderung hatte die Kirchgemeindeversammlung Strättligen im Juni einen Antrag des Kirchgemeinderates zurückgewiesen. Der Rat hatte der Versammlung beantragt, den Verzicht auf das Kirchenzentrum Gwatt – und nicht Johannes – zu erklären.

Entscheid «eine Katastrophe»
Noch ist unklar, ob der jüngste Parlamentsbeschluss reibungslos umgesetzt wird. «Wir werden möglicherweise Beschwerde einlegen», sagt Oliver Jaggi. Denn auch für ihn und ein «Komitee von ein paar engagierten Leuten» ist der aktuelle Entscheid des Parlaments «eine Katastrophe: Hier geht es um die Hauptkirche der Strättliger». Der Anwohner des Zentrums Johannes war schon im Juni aktiv beteiligt an der Rückweisung des Antrags, auf Gwatt zu verzichten. Er fordert, erst zu entscheiden, wenn die finanziellen Folgen und die mögliche künftige Nutzung klarer sind.

Noch im März schien die ganze Geschichte besser im Lot. An einer Infoveranstaltung lud die Kirchgemeinde Strättligen zur Mitwirkung ein. Mitglieder aus allen Kirchenkreisen konnten sich beteiligen. Ziel war herauszufinden, bei welchem Kirchenzentrum die Folgen eines Verzichts am besten zu bewältigen wären. Auch eine Beratungsfirma wurde für 35'000 Franken beauftragt, eine Empfehlung abzugeben.

«Ganzer Haufen» möglicher Nutzungen
Die Gesamtkirchgemeinde versucht die Wogen zu glätten. «Das ist kein Entscheid, die Johanneskirche sofort zu schliessen», betont der KKR-Präsident Willy Bühler: «Es gibt einen ganzen Haufen mögliche zukünftige Nutzungen.» Unter anderem sei auch die Einräumung eines Baurechts denkbar. Der Parlamentsentscheid bedeute schlicht, dass der KKR Verhandlungen aufnehmen kann. Dies ist laut Bühler sofort möglich: «Wir haben einige Leute, die sich bereits gemeldet haben. Und ich gehe davon aus, dass der KKR eine Lösung finden wird.»

Bühler verneint auch, was bereits an der Strättliger Infoveranstaltung im März gefragt wurde: «Gaukelt man uns bezüglich Mitbestimmung nicht etwas vor?» Der Präsident der Exekutive der Gesamtkirchgemeinde ist anderer Meinung: «Nach fünfjähriger Diskussion sollte die Kirchgemeinde an einem anderen Ort stehen. Der Kirchgemeinderat hat sich aber oftmals einem Gespräch verweigert. Und die Evaluation im Frühling hat er in eigener Kompetenz organisiert.»

Keine Ăśberraschung
Willy Bühler spricht damit an, dass in der Gesamt- und in der Kirchgemeinde Strättligen bereits 2012 erste Überlegungen zum Verzicht auf ein Kirchenzentrum gemacht worden seien – was auch der Strättliger Kirchgemeinderat bestätigt. Zudem sei bekannt, dass allein der Unterhalt der Johanneskirche für zehn Jahre gut 3 Millionen Franken und eine längerfristige Nutzung mindestens 5 Millionen kosten würde.

Der Kleine Kirchenrat möchte jetzt Nutzungsmöglichkeiten mit dem Kirchgemeinderat Strättligen besprechen, sagt Bühler. Gemäss Co-Präsidentin Elisabeth Bregulla wartet der Kirchgemeinderat auf ein Gesprächsangebot – schliesslich fühlten sie sich zurzeit einfach «enttäuscht, beunruhigt und hilflos».

Dieser Artikel stammt aus der Online-Kooperation von «reformiert.», «Interkantonaler Kirchenbote» und «ref.ch».

Marius Schären / reformiert.info / 27. September 2016

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