Als die heutige Schweiz geboren wurde
Hafner, vor 175 Jahren erhielt die Eidgenossenschaft ihre erste Bundesverfassung. Ist das ein Grund zum Feiern?
Ja, auf jeden Fall! Die Bundesverfassung ist ein gelungener Wurf, mit dem die Schweiz zu einem Bundesstaat wurde. Der Beschluss der Tagsatzung vom 12. September 1848 war revolutionär, denn der zuvor geltende Bundesvertrag hätte einstimmig, d.h. auch mit Zustimmung der Kantone, die gegen die Bundesverfassung waren, aufgelöst werden müssen.
Welcher Geist prägt die Bundesverfassung?
Primär ging es den Verfassungsvätern um die Verwirklichung des liberalen Anliegens, einen freiheitlich-demokratischen Nationalstaat mit einem einheitlichen Wirtschaftsraum zu schaffen. Deshalb werden im Zweckartikel der Verfassung auch der Schutz der Freiheitsrechte und die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt festgeschrieben.
Und dies ist ihnen gelungen?
Ja, das Konzept der Verfassungsväter ist aufgegangen. Mit der Verfassung wurde die Schweiz zu einem Bundesstaat mit eigenen Kompetenzen. Zuvor lagen diese bei den Kantonen. Es wurde zudem ein einheitliches Bürgerrecht für alle Schweizer geschaffen und deren Grundrechte in der Verfassung garantiert. Später wurden die Volks- und die Sozialrechte ausgebaut, in Teilrevisionen und im Rahmen der Totalrevisionen von 1874 und 1999/2000.
Sie haben den Liberalismus angesprochen. Ist in der Bundesverfassung auch etwas von der christlich-jüdischen Ethik zu spüren?
Was meinen Sie mit christlich-jüdisch? Die Verfassung widerspiegelt primär den Geist der Aufklärung. Die liberalen und demokratischen Postulate der Aufklärung mussten vielfach gegen christlich-kirchliche Autoritäten errungen werden. Die Verfassung hat verschiedene Wurzeln: solche, die auf das Christentum zurückgehen, aber auch solche, die aus der vorchristlichen Antike und der nicht christlich geprägten Staatsphilosophie stammen.
Felix Hafner
Felix Hafner ist emeritierter Ordinarius für öffentliches Recht an der juristischen Fakultät der Universität Basel.
Die Bundesverfassung enthält eine Präambel, die mit «Im Namen Gottes des Allmächtigen» beginnt. Welche Bedeutung hat dieser Gottesbezug für das Staatsverständnis?
Die Bedeutung ist vielfältig und unterliegt dem Wandel der Zeit. Die Verfassungsväter knüpften damit an die Anrufung Gottes im Bundesvertrag an, die ihrerseits aus der entsprechenden Formel der Bündnisse der Alten Eidgenossenschaft übernommen wurde. Die Anrufung Gottes diente aber sicher auch dazu, die katholisch-konservativen Gegner der Bundesverfassung in den Bundesstaat zu integrieren.
Inzwischen werden Stimmen laut, die Anrufung Gottes in der Präambel zu streichen.
Es ist verständlich, dass die Streichung diskutiert wird, gibt es doch unterschiedliche Vorstellungen über Gott bis hin zum Atheismus. Allerdings ist davon auszugehen, dass heute noch immer eine Mehrheit hinter der Anrufung Gottes steht.
Es gibt Rechtsphilosophen, die den Gottesbezug so verstehen, dass der Staat nicht allmächtig ist, sondern sich vor etwas Höherem verantworten muss. Die Nazis etwa hatten den Staat vergöttlicht.
Man könnte den Anfang der Bundesverfassung als Leerstelle auffassen, die eine Anrufung Gottes enthält, um zu verhindern, dass sie anders oder gar mit einer totalitären Ideologie gefüllt wird. Die Anrufung Gottes mag daher tatsächlich einen gewissen Schutz vor totalitären Anmassungen bieten. Sie darf aber aufgrund der von der Verfassung gewährleisteten Religionsfreiheit nicht überschätzt werden. Vor allem darf sie nicht so interpretiert werden, dass sich der Verfassungsstaat als göttlich legitimiert versteht. Die Religionsfreiheit garantiert, dass der Glaube an Gott und auch die Anrufung Gottes in Frage gestellt oder abgelehnt werden darf. Der religiös neutrale Staat darf in dieser Hinsicht keine Stellung beziehen oder gar Zwang ausüben. Der Anrufung Gottes kann daher nur eine symbolische und keine rechtliche Bedeutung zukommen.
Der Schriftsteller Adolf Muschg, der 1999 an der Revision der Bundesverfassung mitgearbeitet hat, sagte, er habe die Berufung auf den Gott als Blasphemie empfunden. «Was bilden wir uns ein, den Gottesnamen für unser Menschenwerk in Anspruch zu nehmen.»?
Muschg weist mit Recht darauf hin, dass die Anrufung Gottes einer fragwürdigen Religionisierung der Bundesverfassung gleichkommt. Der jüdischen Tradition zufolge wäre es ja schon unzulässig, den Namen Gottes überhaupt auszusprechen oder zu schreiben. Allerdings wurde historisch betrachtet immer wieder auf Gott Bezug genommen, um staatliches Recht zu legitimieren. So hat schon der Staatsphilosoph Machiavelli festgestellt, dass es noch nie einen Gesetzgeber gegeben habe, der sich nicht auf Gott berufen hat, weil sonst seine Gesetze nicht angenommen worden wären.
Schweizer Eidgenossenschaft: Der Weg zur Demokratie und zur Versöhnung
Am 12. September 1848 geschah in der Schweiz Revolutionäres – nicht auf der Strasse, wie bei den blutigen Aufständen in Frankreich und Deutschland, sondern an der Tagsatzung. Gut helvetisch verabschiedeten die Vertreter aller Kantone im Berner Restaurant «Zum Aeusseren Stand» die Verfassung des Bundesstaates. Zwei Tage später wurde sie konkretisiert, indem man die Nationalratswahlen ausschrieb.
Was der Schweiz gelang, blieb den umliegenden Ländern verwehrt. In Frankreich, Deutschland, Österreich-Habsburg und Italien wurden die bürgerlichen Aufbrüche und Revolutionen im Keim erstickt. Die Monarchien konnten sich wieder etablieren.
Die Bundesverfassung bildet die Grundlage der heutigen demokratischen Schweiz. In ihr sind die Menschenrechte und die Religionsfreiheit verankert. Die Verfassung bildete ein wichtiger Schritt zur Versöhnung zwischen Reformierten und Katholiken in der Eidgenossenschaft. Noch im November 1947 hatte die liberale eidgenössische Armee die Truppe der Katholisch-Konservativen bei Gisikon geschlagen.
Die Väter der Bundesverfassung suchten den Ausgleich zwischen den Kantonen und räumten den Landkantonen über den Ständerat mehr Rechte ein. Die liberale Schweiz wurde für viele verfolgte Intellektuelle in Europa zur Zuflucht. Die Einführung der Demokratie brauchte mehrere Anläufe. Der erste Versuch geschah 1798 durch Napoleon, der die besetzte Schweiz nach französischem Vorbild strukturierte. Nach fünf Jahren gingen die napoleonische Zeit und die Demokratie zu Ende. Und 1815 anerkannte der Wiener Kongress die Schweiz als neutralen Staat und schuf so die Grundlage für den Staatenbund. Das Ausland sah in der Eidgenossenschaft ein einheitliches Gebilde.
Seit 1848 wurde die Verfassung mehrmals revidiert. Eine der bedeutendsten Veränderungen fand 1990 statt: Diese Revision modernisierte die Verfassung und betonte die Werte der nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes und der Menschenrechte.
Die geltende Bundesverfassung garantiert die Religionsfreiheit. Wie sieht es heute aus?
Die Religionsfreiheit ist in der Schweiz durch die Bundesverfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention und den UNO-Pakt II, den so genannten Bürgerrechtspakt, gut geschützt. Dennoch gibt es offene Fragen in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit auch in der geltenden Bundesverfassung, so vor allem beim Minarettbau- und beim Verhüllungsverbot. Auch bei der staatlichen Unterstützung der Religionsgemeinschaften gibt es Unterschiede, die angesichts der Religionsfreiheit und der religiösen Neutralität des Staates problematisch sind. So sind die einen öffentlich-rechtlich anerkannt und besitzen Steuerhoheit, die anderen nicht, ohne dass die Voraussetzungen für die Anerkennung rechtlich klar geregelt sind.
Heute nimmt die Zahl der Muslime, der Orthodoxen und vor allem der Konfessionslosen zu.
Ja, die Gesellschaft verändert sich. Durch die zunehmende Konfessions- und Religionslosigkeit nimmt die Bedeutung der Religion ab. Dies wirft neue Fragen auf: Was ist Religion, wie grenzt sie sich von den Weltanschauungen ab, und welche Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften soll der Staat in welchem Ausmass künftig schützen und fördern?
Die Schweiz wird säkularer.
Die Säkularisierung wird häufig als Zerfallsgeschichte empfunden, weil traditionelle christlich-kirchliche Werte durch teilweise sogar im Widerspruch dazu stehende neue Wertvorstellungen verdrängt werden. Dieser Prozess bietet aber die Chance, christliche Grundanliegen als ethische Positionen im Dialog mit anderen Ausrichtungen auf Augenhöhe und mit guten Argumenten zu vertreten. Sie müssen sich im politischen Diskurs aufgrund ihrer Überzeugungskraft bewähren und können sich nicht mehr wie in früheren Zeiten einfach auf die gesellschaftliche Macht der Kirchen stützen. Sie gewinnen dadurch an Glaubwürdigkeit.
Von Adolf Muschg stammt folgender Satz in der Präambel: «Frei ist nur, wer seine Freiheit gebraucht, und die Stärke misst sich am Wohl der Schwachen.»
Dieser Satz ist schön formuliert, bedarf jedoch der Konkretisierung. Der Gebrauch der Freiheit wird durch die Bundesverfassung geschützt. Die Freiheitsrechte werden in der Praxis auch ausgiebig genutzt. Sie finden aber ihre Grenzen an der Freiheit der Mitmenschen. Aufgabe des Staates ist es, wenn nötig Schranken zu setzen und dabei vor allem auch die Schwachen zu schützen. Diese staatlichen Grenzen müssen im Verfassungsstaat im demokratischen -Diskurs ausgehandelt werden. Ich verstehe den Satz von Adolf Muschg deshalb auch als Plädoyer dafür, dass der freiheitlich-demokratische Sozialstaat etwas Kostbares ist, das es zu bewahren gilt.
Wohin bewegt sich die Verfassung in der Zukunft?
Dies liegt in der Verantwortung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Sie entscheiden mit ihren Meinungen und ihrer Urteilskraft über die künftige Gestaltung der Verfassung. Kirchen und Glaubensgemeinschaften können dazu im Diskurs mit anderen, nicht religiös orientierten gesellschaftlichen Kräften einen wichtigen Beitrag leisten.
Als die heutige Schweiz geboren wurde