Basler Reformierte können auch ausserhalb des Kantons wohnen
In der Schweiz hängt die Mitgliedschaft in einer reformierten Landeskirche vom Wohnort ab. Allerdings nicht mehr in Basel-Stadt. Im Basler Grossratssaal sprach sich die Synode mit kleineren Verbesserungen einstimmig für die Revision der neuen Ordnung aus. David Jenny präsentierte in Kurzform die neue Organisationsordnung beziehungsweise deren Anpassungen an die heutige Praxis und neue Kirchenverfassung. So ist es unter anderem künftig möglich, Mitglied in der Basler Kirche zu sein, selbst wenn der Wohnsitz sich in einem anderen Kanton befindet. Entsprechend können sich diese Mitglieder in einen Kirchenvorstand, in die Synode oder in den Kirchenrat wählen lassen. Die Synode nahm dieses Geschäft einstimmig an.
Zu Beginn der Synode-Sitzung erinnerte Parlamentspräsident Beat Ochsner an den kürzlichen tragischen Tod von Pfarrer Thomas Müry auf einer Wanderung in den Bergen. Thomas Müry hat sich Zeit seines Lebens für die Belange der Kirche eingesetzt. Das Kirchenparlament würdigte ihn mit einer Schweigeminute.
Im Übrigen sprach sich die Synode dafür aus, für das Zentrum Johannes der Kirchgemeinde Basel West – vorerst bis Ende 2027 befristet – eine Eventmanagerin mit einem 60-Prozent-Pensum zu verpflichten. Mit zusätzlichen Vermietungen an Externe sollen neue Einnahmen generiert werden.
Erfreuliches Ergebnis bei den Finanzen
In der Synode von Ende Juni in der Thomaskirche durften die Synodalen unter anderem über ein Luxusproblem debattieren. Obwohl die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt für das Jahr 2023 mit einem Verlust rechnete, weist sie einen Gewinn von 4,77 Millionen Franken aus. Kirchenrat David Jenny informierte in seinem Votum über die Gründe des erfreulichen Ergebnisses: Einerseits hat die Kantonalkirche mehr Steuern eingenommen als budgetiert, andererseits hat sie weniger Geld ausgegeben, weil sich die Umbauarbeiten am Zentrum Johannes verzögerten.
Jenny warnte allerdings davor, nun angesichts des guten Rechnungsabschlusses übermütig zu werden. Ein Polster zu haben sei zwar schön, dürfe aber nicht dazu führen, in der Ausgabendisziplin nachzulassen. Demgegenüber sprachen sich einige Synodale dafür aus, nicht in vorauseilendem Gehorsam den Gürtel bei der Planung zu eng zu schnallen. In der anschliessenden Abstimmung entschied das Kirchenparlament, den Überschuss nicht auszugeben, sondern der Defizitreserve zuzuweisen.
Zudem nahm die Synode den Jahresbericht 2023 zur Kenntnis, der das soziale Engagement der Kirche und dessen Wirkung thematisiert, und hiess die Totalrevision der kirchlichen Finanzhaushaltsordnung und der revidierten Geschäftsordnung gut. Diese treten mit der neuen Legislaturperiode in Kraft.
Die nächste ordentliche Synode ist für den 27. November vorgesehen.
Basler Reformierte können auch ausserhalb des Kantons wohnen