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Das neue Modell offenbart ein fragwürdiges Menschenbild

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15.06.2020
Die Baselbieter Landeskirchen lehnen die geplante Teilrevision des Sozialhilfegesetzes ab. Die neuen Bestimmungen würden Sozialhilfeempfänger «in grösste Bedrängnis bringen», befürchten sie.

Die Baselbieter Landeskirchen sehen «die Sozialhilfe als Errungenschaft des modernen Wohlfahrtstaates» in Gefahr. Sie warnen davor, ein «System für Bittstellende» einzuführen. Der Umgang mit Armutsbetroffenen dürfe nicht «zum komplizierten, die Menschenwürde tangierenden Qualifikationssystem» mutieren und zur Entsolidarisierung der Gesellschaft führen. Dies schreiben die reformierte, katholische und christkatholische Kirche in der gemeinsamen Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes.

Unter anderem argumentieren sie mit der Präambel der Kantonsverfassung, «dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen». Der Umgang mit Armutsbetroffenen stelle eine der Kernfragen eines demokratischen Gemeinwesens dar. Die heutige Sozialhilfe basiere auf einer christlichen Grundhaltung und orientiere sich an einem Menschenbild, das von «positiven Eigenschaften und gewissenhaftem Handeln» ausgeht.

Armut kann jeden treffen
Die Kirchen weisen darauf hin, dass Armut und Arbeitslosigkeit gesamtgesellschaftliche Phänomene sind, die jeden treffen können. «Die allermeisten, die von Armut betroffen sind, haben sich dies nicht ausgesucht», sagt der reformierte Kirchenratspräsident Christoph Herrmann

Insbesondere kritisieren die Kirchen die geplante Einführung eines Grundpauschalstufen-Modells. Dieses System würde sozialhilfeabhängige Menschen «in grösste Bedrängnis» bringen. «Wer sich an die Sozialhilfe wendet, sollte dort willkommen sein und bekommen, was er zum Leben braucht, egal aus welchem Anlass er darauf angewiesen ist. Das neue Modell stellt diese christliche Grundhaltung in Frage», so Christoph Herrmann.

Das neue System sieht fünf Stufen vor. Wer neu Sozialhilfe bezieht oder als Empfänger Pflichten verletzt hat, soll in der ersten Stufe monatlich nur noch 690 Franken bekommen. Das sind 30 Prozent weniger als der aktuell geltende Grundbedarf von 986 Franken für eine alleinstehende Person. Wer mit den Behörden kooperiert und seine Pflichten erfüllt, soll in der zweiten Stufe 887 Franken erhalten. Wer seit über zwei Jahren auf Sozialhilfe angewiesen ist, kommt in die Stufe 5 und muss mit 937 Franken auskommen. Am meisten Geld und mehr als den Grundbedarf gibt es in der Stufe 3, 1085 Franken für Personen, die sich um Integration bemühen. Die Stufe 4 ist für «Ausnahmefälle» vorgesehen, etwa Personen, die sich nicht mehr ins Berufsleben eingliedern können. Diese Gruppe würde rund 52 Prozent der Sozialhilfeempfänger umfassen und ihnen den Grundbedarf von 986 Franken sichern.

Kürzungen sind unsolidarisch
Für Christoph Hermann ist klar: «Der von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe errechnete und empfohlene Grundbedarf von 986 Franken steht allen zu. Wenn der Kanton jetzt diesen Mindestbeitrag in der Einstiegsstufe kürzt, höhlt er die Idee der Gleichbehandlung aus.» Gemäss den Kirchen trifft diese Kürzung die Menschen in einem besonders heiklen Moment, wenn sie neu in die Sozialhilfe kommen. Existenzängste und Ratlosigkeit würden verstärkt durch «die verzweifelte Frage», wie man mit 690 Franken die Ausgaben seines Grundbedarfs decken soll. «Man bekommt nicht mehr unbesehen den Mindestbeitrag, den man zum Leben braucht, sondern muss ihn sich abverdienen. Das ist unsolidarisch», findet Christoph Herrmann.

Die Einteilung von Menschen in «verschiedene Stufen von Prekarität» betrachten die Kirchen als «äusserst heikel». Kriterien aufgrund von Alter, Integrationsbemühungen, Bezugsdauer, Erwerbstätigkeit und Erfüllung auferlegter Pflichten seien in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar. «Mit den neuen Grundpauschalstufen teilt man die Armutsbetroffenen in eine Fünf-Klassengesellschaft ein. Damit wird man diesen Menschen nicht gerecht», kritisiert Christoph Herrmann.

Grosses Misstrauen spürbar
Beim neuen System spürt der Kirchenratspräsident «ein grosses Misstrauen», etwa gegenüber Langzeitarbeitslosen, denen man unterstellt, sich in der Sozialhilfe einzurichten. Für Herrmann zeigt sich darin ein fragwürdiges Menschenbild, denn er geht davon aus, dass die allermeisten von der Sozialhilfe loskommen wollen. Sozialhilfeempfänger hätten nur bedingt Einfluss darauf, eine Arbeitsstelle zu finden, betonen die Kirchen.

Die Annahme, dass es sich für gewisse Personen nicht lohnt, zu arbeiten, da ihnen mit der Sozialhilfe mehr Geld zur Verfügung stünde, ist für die Kirchen nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren. Damit werde hingenommen, dass es Personen und Familien gibt, die als working poor mit ihrem Vollzeit-Erwerbseinkommen ihren Grundbedarf nicht zu decken vermögen. Diesen Missstand müsse man über die Löhne beheben, die zu solchen Situationen führen, und nicht auf die Sozialhilfe abwälzen.

Einzig das vorgesehene Kompetenzzentrum für die Integration von Sozialhilfebezügern in den Arbeitsmarkt befürworten die Kirchen. Dieses könne der Kanton aber vom Modell der Grundpauschalstufen losgelöst einrichten.

Karin Müller

Die Stellungnahme der Kirchen

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