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Den Wandel meistern

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31.03.2023
Am 30. April stimmen die Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt über die Totalrevision der Kirchenverfassung ab. Für deren Annahme braucht es eine Zweidrittelmehrheit.

120 Paragrafen sollen in Zukunft die Geschicke der Basler reformierten Kirche in den Grundsätzen regeln. Von Mitte 2021 bis Mitte 2022 erarbeiteten die Mitglieder der Verfassungskommission die Totalrevision der Basler Kirchenverfassung. In zwei Lesungen erfolgte anschliessend der Austausch mit der Synode, dem Parlament der Kirche. Deren Änderungsaufträge arbeitete die Kommission wunschgemäss ein.

Im vergangenen November hiess die Synode die totalrevidierte Verfassung einstimmig bei zwei Enthaltungen gut. Die scheinbare Einmütigkeit des Parlaments täuscht allerdings. Denn vorangegangen waren teilweise hitzige Debatten um inhaltliche Ausrichtungen. Von Anfang an unbestritten war hingegen, dass es aufgrund des Mitgliederschwunds eine Vereinfachung der Verfassung braucht und die Strukturen der Kirche verschlankt werden müssen.

Flexibler werden

Zu den wichtigsten Veränderungen gehört die Verkleinerung der Synode auf vorerst 40 Mitglieder. Auch der Kirchenrat, die Exekutive der Kirche, wird verkleinert. Bisher bestand er aus neun Mitgliedern, neu sollen es sieben sein. Damit wird sowohl der Realität Rechnung getragen als auch die Zukunft antizipiert. Denn die Strukturen und Abläufe der Kirche – etwa die Grösse und die Zuständigkeit von Synode und Kirchenrat wie auch der Planungsprozess – stammen aus einer Zeit, als die Basler Kirche weit über 100 000 Mitglieder hatte. Heute sind es 22 000 Mitglieder.

Ziel der Verfassungsrevision ist es, die rechtliche Struktur der Kirche ihrer aktuellen und künftigen Grösse anzupassen sowie flexibler zu werden. Beat Ochsner, Präsident der Synode, sagt dazu: «Die totalrevidierte Kirchenverfassung ist entscheidend für die Zukunft unserer Kirche, weil sie uns hilft, Ballast abzuwerfen.» Und Bernhard Christ, Mitglied der Verfassungskommission, doppelt nach: «Unsere Kirche braucht mehr Flexibilität. Die totalrevidierte Verfassung legt den Rahmen so, dass wir den Wandel, der ja weitergehen wird, ohne ständige Anpassung der Verfassung meistern können.»

Externe Mitgliedschaft und Personalgemeinden

Die neue Verfassung legt die Basis dafür, dass auch Personen Mitglied in der Basler Kirche werden können, die nicht im Kanton wohnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in einem anderen Kanton Mitglied einer evangelischen Kirche sind und bleiben und dass die Kirche im Wohnkanton dies zulässt. Als weitere Neuerung können Gemeinden künftig nicht nur als Ortsgemeinde, sondern auch als Personalgemeinde geführt werden. Personalgemeinden sind nicht geografisch, sondern inhaltlich bestimmt. Die Mitgliedschaft in einer Personalgemeinde entsteht durch eine explizite Erklärung des Kirchenmitglieds. Sie kommt zur Mitgliedschaft in der Ortsgemeinde hinzu.

Sollten die kirchlichen Stimmberechtigten Ende April der totalrevidierten Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen, würde sie am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Zuvor muss der Regierungsrat die neue Verfassung genehmigen.

Autor: Toni Schürmann

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