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«Die christlichste aller möglichen Reaktionen auf die Not anderer steht unter Strafe»

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31.10.2019
Immer wieder werden in der Schweiz Menschen verurteilt, weil sie Flüchtlingen helfen. Frank Mathwig ist Beauftragter des Kirchenbundes (SEK) für Theologie und Ethik, Silvana Menzli ist zuständig für den Bereich Migration. Im Interview mit «reformiert.» nehmen sie Stellung zur Problematik für Kirchgemeinden und appellieren an die Politik, Solidarität nicht mehr zu kriminalisieren.

Inwiefern schränkt die aktuelle Gesetzeslage Kirchenmitglieder und Kirchgemeinden mit Blick auf die Nothilfe ein?
Silvana Menzli: Angesichts der derzeitigen Gesetzeslage herrscht vielfach Verunsicherung darüber, welche Art von Hilfe noch erlaubt ist und welche nicht. Der Graubereich ist gross, oft sind sich nicht einmal Juristen sicher, was zu Strafen führen kann oder was nicht. 

Zum Beispiel?
Menzli: Eine Kirchgemeinde lädt einen abgewiesenen Asylsuchenden ein, an einem grösseren Essen für die Gesellschaft zu kochen. Darf er dafür entschädigt werden oder nicht? Dürfen kirchliche Sozialarbeitende oder Freiwillige einem abgewiesenen Asylsuchenden in der Not aushelfen? Auch mit einem Geldbetrag? Einmal vielleicht? Mehrmals aber nicht? Ab welchem Punkt wird es kritisch? Diese Verunsicherung ist für das kirchliche Engagement nicht förderlich.

Sind das nicht Bagatellen?
Menzli: Nein, das sind alltägliche Fälle, die uns die Kantonalkirchen und Gemeinden schildern. Viele Gemeinden müssen seit Jahren Wege finden, mit dieser Gesetzgebung zu leben, ohne sich zu sehr einzuschränken in ihrem Tun. Sie hängen ihr Engagement deshalb nicht an die grosse Glocke. Oft  bleiben solche Aktionen straffrei, weil die Abläufe seit Jahren eingespielt sind. 

Im Stillen kann die Kirche offensichtlich auch jetzt helfen. Warum herrscht trotzdem Handlungsbedarf?
Frank Mathwig: Orientiert sich solidarisches Handeln strikt an den gesetzlichen Vorgaben, ist vieles nicht mehr möglich, was bisher zum selbstverständlichen Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft gehört. Ein Handeln, das dem biblischen Zeugnis und Gottes Geboten folgt, wird nicht mehr in jedem Fall durch die Gesetze gedeckt und geschützt. Das Recht nötigt dazu, Menschen, deren Asylantrag abgewiesen wurde, genau das zu verweigern, was nach der Bibel und der christlichen Tradition das Selbstverständlichste ist: ihnen in ihrer Not, Hilf- und Ausweglosigkeit beizustehen und Nächste zu sein. Die «christlichste» aller möglichen Reaktionen auf die Not anderer steht unter Strafe. Das kollidiert nicht nur mit dem Auftrag der Kirche, die sich nach reformatorischem Verständnis allein am Wort Gottes orientiert, sondern auch mit dem Staat, dessen Legitimität sich – gemäss der Präambel der Bundesverfassung – am Wohl der Schwachen messen lassen muss.

Wie oft kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen?
Mathwig: Meist sind nur einzelne prominente Fälle in den Medien, wie etwa der des Pfarrers Norbert Valley aus Le Locle, der einem abgewiesenen Asylsuchenden Unterschlupf bot und schlussendlich von der Polizei abgeführt wurde. Tatsächlich sind es aber jährlich hunderte Fälle und immer wieder sind Pfarrpersonen und andere Kirchenmitglieder betroffen. Es kam zum Strafbefehl wegen finanzieller Unterstützung, weil Unterschlupf geboten wurde oder weil Entschädigungen für Arbeitsaufträge bezahlt wurden. 

Was fordert der Kirchenbund konkret von der Politik?
Menzli: Es muss klar werden, worum es hier geht. Abgewiesene Asylsuchende müssen in der Schweiz prekäre Lebensbedingungen erdulden. Sie sind teils in abgelegenen Unterkünften untergebracht. Manchmal sogar in unterirdischen Bunkern. Sie dürfen nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Zum Leben erhalten sie nur das allernötigste. Die Menschen, die helfen, sehen diese Notlage. Manchmal sind sie sich gar nicht bewusst, welche Rolle der Aufenthaltsstatus der unterstützten Person spielt. Die Farbe des Aufenthaltspapiers interessiert nicht, wenn in Not geholfen wird. Hier muss sich die Politik fragen: Soll dieses Engagement – diese Hilfe aus humanitären Gründen - wirklich bestraft werden? Der Kirchenbund ist der Ansicht: Nein. Vor 2008 beinhaltete das Ausländergesetz eine Einschränkung, mit der Handlungen aus humanitären Gründen von einer Strafverfolgung ausgenommen wurden. Diese Ausnahme wurde gestrichen. Das bedauert der Kirchenbund sehr.

Die Kriminalisierung der Solidarität ist auch international ein grosses Thema. Stichwort Seenotrettung. Kapitäne finden sich vor Gericht wieder und haben hohe Haftstrafen zu befürchten. Sehen Sie eine internationale Tendenz, dass Solidarität strafrechtlich verfolgt wird?
Mathwig: Die Seenotrettung bildet ein eigenes sowohl rechtlich als auch ethisch komplexes Thema. Die Initiative der Evangelischen Kirche in Deutschland, im Verbund mit Hilfsorganisationen ein Schiff ins Mittelmeer zu entsenden, ist aktive Lebensrettung und ein starkes Solidaritätssignal. Sie macht auf eine prekäre politische Entwicklung in Europa aufmerksam: Der nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte breite und verlässliche Konsens über die Geltung des humanitären Völkerrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention wird zusehends in Frage gestellt und unterlaufen. 

Wie sollten die Kirchen auf diese Entwicklung reagieren?
Mathwig: Die Flüchtlings- und Asylpolitik wird auf europäischer Ebene gemacht. Entsprechend muss auch die Solidarität mit den Flüchtlingen und Asylsuchenden «europäisiert» werden. Darum bemüht sich etwa die Churches’ Commission for Migrants in Europe der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK). Ein Europa, das auch zukünftig für die christlichen Werte seiner Geschichte steht, braucht das gemeinsame, starke Engagement der Kirchen. 

Interview: Cornelia Krause, reformiert.info

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