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«Die rechtliche und die moralische Schuld sind zu trennen»

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07.02.2023
Nach Abschluss ihres Jurastudiums an der Universität Bern studierte Isabel Altmann an der Uni Basel Theologie. Für ihre herausragende Masterarbeit erhielt sie den Fakultätspreis 2022.

«Nach Abschluss meines Studiums der Rechtswissenschaften und ersten Erfahrungen als Juristin am Gericht und in einer Anwaltskanzlei hatte ich den Wunsch, mich akademisch neu auszurichten», sagt die 33-jährige Stadtbernerin Isabel Altmann. «Sinnfragen ans Leben rückten stärker in den Fokus, und ich dachte mir, dass ein Theologiestudium mit seinen historischen und ethischen Aspekten diese empfundene Lücke schliessen könnte.»

Sie sei in ihrem Denken christlich-religiös geprägt, erklärt Altmann. «Vor allem wollte ich erfahren, wie der christliche Glaube in seinen Tiefen aussieht.» Der Bezug zur Theologie sei in gewisser Weise auch familiär angelegt. Isabel Altmanns Grossvater war reformierter Pfarrer.

Hervorragende Masterarbeit
In ihrer mit dem Theologie-Fakultätspreis ausgezeichneten Masterarbeit unter dem Titel «Strafe, Sühne und Vergebung/Strafe aus rechtsphilosophischer und christlich-theologischer Sicht» geht sie der Frage nach, ob Sühne durch Strafe überhaupt möglich ist und welche Rolle dabei gegebenenfalls die Vergebung spielt.

Isabel Altmann geht in ihrer These davon aus, dass ein rein binnenjuristisches Verständnis von Strafe nicht ausreiche, um die vom staatlichen Recht in Anspruch genommenen Bedeutungen voll zu decken. Das gesellschaftliche Strafverständnis integriere immer auch moraltheoretische und theologische Aspekte. Sie weist in ihrer Arbeit aber auch auf das Problem hin, dass die Strafrechtsnormen oftmals mit moralischen und präventiven Ansprüchen der Gesellschaft überfrachtet werden und dass das Strafrecht dadurch Gefahr laufe, eine inakzeptable inhumane Entwicklung zu nehmen. Trotzdem sei es wichtig, dass das Strafrecht mit einer moraltheoretischen Instanz, wie dies die Theologie sein kann, im Gespräch bleibt, damit klar sei, wo das Strafrecht und insbesondere die rechtsstaatliche Strafe auch ihre Grenze hat.

Strafen versus Menschenrechte
«Das Strafbedürfnis scheint in unserer modernen Gesellschaft aufgrund eines steigenden Bedürfnisses nach Sicherheit gross zu sein», meint Altmann. Entsprechend fordere die Gesellschaft bestimmte Sanktionsformen. Dadurch könnten aber rechtsstaatliche Prinzipien, wie dies beispielsweise bei der lebenslänglichen Verwahrung der Fall ist, unterlaufen werden. «Bei der von den Schweizer Stimmberechtigten angenommenen Verwahrungsinitiative ist nach der Verurteilung einer straffälligen Person keine Überprüfung mehr möglich. Man wird für immer weggesperrt. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht schon krass.»

Altmann findet, es sei bedenkenswert, dass gewisse Sanktionsformen und generell die staatliche Strafe als sicheres «Heilmittel» für soziale Missstände gesehen werden. Aus ihrer Sicht werde noch zu wenig über Alternativen nachgedacht. «Es ist wichtig, dass wir über das vorherrschende Strafbedürfnis in unserer Gesellschaft offen diskutieren, und dabei sollte interdisziplinär evaluiert werden, welche Motive und Vorstellungen in Bezug auf Strafe, Sühne und Vergebung in der Gesellschaft konkret vorherrschen. »

Weiterer Werdegang
Derzeit absolviert Isabel Altmann ihr Vikariat in der Gemeinde Herrliberg am Zürichsee bei Pfarrer Alexander Heit. «Die Arbeit in der reformierten Kirchgemeinde Herrliberg gefällt mir sehr. Ich bin gerne mit Menschen unterwegs – und dies nicht nur aus der Perspektive von einer Disziplin, sondern in einem ganzheitlichen Sinne.» Nach ihrem Vikariatsjahr und ihrer kirchlichen Ordination zur reformierten Pfarrerin im Sommer 2023 werde sie eine Dissertation im Bereich des reformierten Kirchenrechts an der juristischen Fakultät der Universität Fribourg schreiben.

 

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