Wer in die Nachfolge Jesu trete und sich als «Jesuaner» verstehe, wie er es tue, sei vor allem dem Volk verpflichtet, sagte Karl Däppen, der streitbare Pfarrer aus Kriens. In seinem Selbstverständnis kommt für ihn, wie auch für einige seiner Pfarrkollegen, nur die Wahl der Pfarrpersonen durch die Kirchgemeindeversammlung infrage.
In der Debatte erhielt Däppen nur Unterstützung von zwei Pfarrpersonen. Ulrich Walther, Vizepräsident des Pfarrkapitels, und Lilli Hochuli. Letztere drohte gegen die Abschaffung der Volkswahl mit dem Referendum. Kommt dieses zustande, müssen die reformierten Stimmberechtigten über die Volkswahl der Pfarrpersonen abstimmen.
Nach den hitzigen Debatten im Vorfeld der Synode folgte die grosse Mehrheit des Kirchenparlamentes dem Vorschlag des Synodalrates, die Pfarrer durch den Kirchenvorstand wählen zu lassen. Diese Idee fand bereits in der Vernehmlassung des Personalgesetzes breite Unterstützung. Denn: Die Mitsprache des Volks bleibt auch bei einer Wahl durch den Kirchenvorstand bestehen. Zudem hatte der Synodalrat das Personalgesetz dahingehend ergänzt, dass die Kirchgemeinden die Bevölkerung bei der Auswahl eines Pfarrers weiterhin mit einbeziehen müssen – zum Beispiel durch den Beizug einer Pfarrwahlkommission, die aus den Bewerbern eine geeignete Person bestimmt.
Probezeit auch für Pfarrpersonen
Der Synodalrat wollte den Pfarrern auch als neu öffentlich-rechtlich Angestellte das Privileg zugestehen, sich keiner Probezeit stellen zu müssen. Der Synodale Lukas Gresch, Staatsschreiber des Kantons Luzern, sah dies anders. Er pochte in seinem Antrag auf eine Probezeit von drei Monaten für die Pfarrer. Nicht einverstanden mit dem Vorschlag des Synodalrates war das Parlament mit den Abgangsentschädigungen für Mitarbeiter der Kirche. Statt wie vorgeschlagen zwölf, kürzte die Synode diese auf sechs Monatslöhne.
Am 30. Mai findet die zweite Lesung zum Personalgesetz statt. Dass nach dem eindeutigen Verdikt ein neuer Antrag für die Volkswahl eingeht, ist nicht wahrscheinlich. Die Zeichen, dass das neue Personalgesetz am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, stehen gut.
22.3.2018 / Philippe Welti
Die Volkswahl der Pfarrer hatte keine Chance