Erste Lesung neue Kirchenverfassung: Kirchenmitglied nur mit Taufe?
Die aktuelle Verfassung stammt aus dem Jahr 1952. Die Diskussion über eine neue Kirchenverfassung sei nichts Alltägliches, betonte Kirchenratspräsident Martin Stingelin. Er hoffe, man diskutiere über das, was wirklich wichtig ist. Die neue Verfassung beschrieb er als eine Art Grundgesetz, das «Antwort gibt auf die Herausforderungen unserer Zeit».
Zu reden gab die Frage, wann man Mitglied der reformierten Kirche ist. Die Diskussion entzündete sich an dem Satz «Kinder evangelisch-reformierter Eltern sind von Geburt an Mitglied». Der Pfarrkonvent beantragte, diesen Satz zu streichen. Konventspräsidentin Doris Wagner begründete dies damit, dass man erst durch die Taufe Kirchenmitglied im theologischen Sinn werde.
Nicht weiter ausdĂĽnnen
Kirchenrat Peter Brodbeck erklärte, man habe den Satz aus der bisherigen Verfassung übernommen. Man gehe hier von einem administrativen Verständnis von Mitgliedschaft aus und von der «Generalvermutung», dass Kinder von zwei reformierten Eltern automatisch reformiert seien. Es handle sich nicht um eine Zwangsmitgliedschaft. Aber man wolle auch nicht einer weiteren Ausdünnung der Mitglieder Vorschub leisten.
Martin Stingelin meinte, die Taufe sei die Aufnahme in die Gemeinde Jesus Christus, in seine Heilsgemeinschaft. Diese sei nicht deckungsgleich mit der Organisation Kirche, um die es hier gehe. Er wies darauf hin, dass es das Prinzip der Mitgliedschaft von Geburt an in fast allen Kantonalkirchen gebe.
Pfarrer Hans Bollinger, Ziefen, warnte davor, die Taufe als Druckmittel für die Mitgliedschaft einzusetzen. Die Kirche solle niemanden ausschlies-sen, weil er nicht getauft ist. Weitere Synodale gaben zu bedenken, dass viele Eltern heute über die Mitgliedschaft ihrer Kinder selber bestimmen wollen oder es den Kindern überlassen, welcher Konfession sie angehören wollen.
Die anschliessende Abstimmung ĂĽber den Antrag des Pfarrkonvents ergab ein Patt von 33 Ja- und 33 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen. Man einigte sich darauf, dass der Kirchenrat sich bis zur zweiten Lesung im Herbst alternative Formulierungen ĂĽberlegt.
Sozialdiakonie und Pfarramt
Eine weitere Diskussion drehte sich um die Stellung der Sozialdiakoninnen und -diakone. Es ging darum, ob die Sozialdiakonie eine Aufwertung erfahren soll, indem das Diakonat dem Pfarramt gleichgestellt wird. Einen entsprechenden Antrag des Diakoniekonvents lehnte die Synode jedoch ab. Kirchenratspräsident Martin Stingelin vertrat die Meinung, dass man das Pfarramt nicht durch ein zweites Amt schwächen sollte. Es sei aber wichtig, die Sozialdiakonie zu stärken. Die beiden Berufsgruppen seien gleichwertig, so Stingelin, wenn auch nicht gleichgestellt.
Rechnung 2018 positiv
Die Rechnungen – Verwaltungsrechnung, Kantonsbeitrag und Unternehmenssteuern – schlossen mit einem Überschuss von insgesamt 956 705 Franken ab.
Dieser gute Abschluss sei jedoch mit Vorsicht zu geniessen, sagte Kirchenrätin Sandra Bätscher. Denn er beruhe auf einmaligen Auswirkungen, die sich im laufenden Jahr nicht wiederholen werden. So sind 537 175 Franken fĂĽr die Ausfinanzierung der Pensionskasse reserviert. Diese Mittel werden 2019 verbucht, was sich auf die kommende Rechnung niederschlägt.Â
Als weitere Faktoren zählte Sandra Bätscher den Kantonsbeitrag und die Einnahmen aus der Quellensteuer auf, die höher ausgefallen sind als erwartet. Vakante Pfarrstellen in den Kirchgemeinden und tiefere Kosten bei der Spitalseelsorge trugen ebenfalls zum guten Ergebnis bei. Das Eigenkapital beträgt –95 039 gegenüber –1 845 365 im Jahr 2017. 
Karin MĂĽller, 27. Juni 2019
Erste Lesung neue Kirchenverfassung: Kirchenmitglied nur mit Taufe?