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Frauenmehrheit im Kirchenrat Basel-Stadt

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27.11.2022
Das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt wählte Anita Vögtlin als Nachfolgerin von Hans-Jörg Kundert in den Kirchenrat. Damit stellen Frauen erstmals die Mehrheit im Exekutivgremium.

Die Wahl von Anita Vögtlin zur neuen Kirchenrätin, die Verabschiedung des Budgets 2023 samt Finanzplanung der nächsten vier Jahre, 2,5 Prozent Teuerungsausgleich und fünf Wochen Ferien für die Mitarbeitenden der Kirchenverwaltung sowie eine neue Kirchenverfassung: Das waren die zentralen Themen der Herbstsitzung der Basler Synode. Zum ersten Mal in der Geschichte der Basler reformierten Kirche stellen Frauen mit der Wahl von Anita Vögtlin die Mehrheit im Kirchenrat. Vögtlin war sichtlich gerührt über ihre Wahl und versprach, sich mit aller Kraft und Gottes Hilfe für die Belange der Basler Kirche einzusetzen. Hauptberuflich arbeitet sie als Sozialdiakonin in der Kirchgemeinde Basel-West.

Budget 2023 mit Defizit
Wenig zu reden gab das Budget 2023. Als Folge verschiedener Faktoren, wie beispielsweise den gestiegenen Energiepreisen und dem gewährten Teuerungsausgleich, weist der Voranschlag ein Defizit von über einer Million Franken auf. Von der Lohnanpassung profitieren nicht nur die Festangestellten, sondern auch temporäre Arbeitskräfte: So wird der Grundlohn für Sigristenstellvertretungen und Reinigungskräfte um jeweils einen Franken pro Stunde erhöht. Zudem erhalten künftig alle Mitarbeitenden fünf Wochen Ferien. Bis jetzt hatten die Angestellten bis zum 50. Altersjahr vier Wochen frei. Unverändert bleibt die Ferienregelung für 50 Plus: fünf Wochen bis zum 60. Altersjahr und danach sechs Wochen jährlich.

Münster bekommt nicht mehr Geld
Während das Budget 2023 unbestritten war, gab die Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2027 im Kirchenparlament einiges zu reden. Umstritten war insbesondere die Erhöhung der Beiträge der Kantonalkirche ans Basler Münster für die Stadtkirchenarbeit. Diese Gelder finanzieren Dienstleistungen am Basler Münster wie beispielsweise die durchgehende Öffnung, Veranstaltungen und weitere Angebote. In der Debatte erklärten die Synodalen, dass Stadtkirchenarbeit nicht nur am Münster erfolge. Die Synode griff deshalb in die Planung ein und sprach sich gegen die Erhöhung des Beitrags an die Stadtkirchenarbeit aus. Die Münstergemeinde wird sich nun auf die Suche nach Drittmitteln machen müssen. Hingegen genehmigte die Synode die Finanzplanung ab 2024 mit grossem Mehr. Ab 2026 wird eine Teilrevision der Finanzhaushaltsordnung zur Anwendung kommen, damit die Planung nicht wie in der Vergangenheit einfach nur fortgeschrieben wird. Diesen Antrag nahmen die Synodalen einstimmig an.

Territorial- oder Personalgemeinden?
Viel zu reden gab die zweite Lesung der totalrevidierten Kirchenverfassung, durch die Synode-Präsident Beat Ochsner mit viel Feingefühl führte. Nach phasenweise hitzigen Diskussionen verabschiedete das Parlament mit wenigen, dafür signifikanten Änderungen die neue Verfassung. Umstritten war insbesondere das Konzept der Personalgemeinde. Solche Gemeinden sind nicht für ein Territorium zuständig, sondern zeichnen sich durch inhaltliche Besonderheiten aus. Die Mitglieder von Personalgemeinden gehören also nicht zur Gemeinde, weil sie hier wohnen, sondern weil sie das Angebot anspricht. Die Personalgemeinde ist in Basel nichts Neues. Die Eglise française réformée de Bâle ist ein seit Jahrzehnten funktionierendes Beispiel dafür.

Synode wird verkleinert
Die neue Verfassung vereinfacht die Strukturen der Basler Kirche vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen. Neu wird die Synode auf 40 Mitglieder verkleinert. Theoretisch umfasst das Kirchenparlament derzeit 80 gewählte Personen, aktuell sind davon allerdings 14 Sitze vakant.

Am 30. April 2023 wird die revidierte Verfassung dem Kirchenvolk vorgelegt. Die Stimmberechtigten müssen der neuen Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Anschliessend muss sie der Basler Regierungsrat bestätigen. Schliesslich kann die Synode das Abstimmungsresultat validieren. Danach ist die Verfassung rechtskräftig.

Toni Schürmann

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