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Frauenstimmrecht: Basler Kirche der Zeit voraus

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29.01.2021
Vor fünfzig Jahren wurde das Frauenstimmrecht in der Schweiz eingeführt. Bereits 1920 gestand die Kirche Basel-Stadt ihren weiblichen Mitgliedern das Stimm- und Wahlrecht zu.

«Die Frau schweige in der Gemeinde.» Das sogenannte apostolische Gebot wurde Jahrhunderte lang in Kirche und Politik gebetsmühlenartig als Argument gegen das Frauenstimmrecht herangezogen. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts beginnt diese Ideologie zu bröckeln.

In den reformierten Kirchen fasst das Frauenstimmrecht Fuss, als es in der Politik noch kategorisch ausgeschlossen wird. Der Prozess beginnt in der Romandie: 1908 und 1910 stimmen die reformierten Kirchen der Kantone Waadt und Genf dem aktiven Wahlrecht für Frauen zu. In den gleichen Jahren wird in Neuenburg, Zürich, Bern und Graubünden über die Mitsprache der Frauen im kirchlichen Leben öffentlich diskutiert.

Stete Lobbyarbeit
Dahinter steht die unermüdliche Lobbyarbeit engagierter Stimmrechtskämpferinnen. Das Mitspracherecht in Kirche, Schulbehörden und Armenpflege sind wichtige Etappen auf dem langen Weg zur politischen Gleichberechtigung der Frauen.

Auch in Basel-Stadt setzt sich die Meinung durch, dass Frauen in der Kirche mitbestimmen sollen. «In der Vorlage einer Kirchenverfassung vom September 1910 für die 1911 vom Staat teilweise getrennte evangelisch-reformierte Kirche wurde die Frage des Frauenstimmrechts angesprochen», erklärt Matthias Zehnder, Beauftragter für Information und Medien der ERK Basel-Stadt. Paragraf 5 sah die Möglichkeit vor, dass die Synode zu einem späteren Zeitpunkt weiblichen Mitgliedern das aktive Stimmrecht gewähren könne. «Damit hätte das Frauenstimmrecht ohne Verfassungsänderung eingeführt werden können.»

Kirchenvolksabstimmung 1920
Am 3. Dezember 1913 reichte die Kirchgemeinde St. Theodor einen entsprechenden Anzug ein, welchen dieSynode am 10. Mai 1916 an den Kirchenratüberwies. Am 9. Mai 1917 folgte das Kirchenparlament dessen Antrag und weitete am 14. November 1917 das aktive Stimmrecht formell auf weibliche Mitglieder aus. Am 29. September 1920 folgte der Antrag auf Einführung auch des passiven Wahlrechts, also auf die Wahlfähigkeit von Frauen in kirchliche Ämter. Da dies die Synode nicht mehr allein entscheiden konnte, wurde eine entsprechende Verfassungsänderung vor das Kirchenvolk gebracht. Die kirchliche Volksabstimmung vom 13./14. November 1920 ergab das eindeutige Resultat von 6191 Ja-Stimmen gegen 1255 Nein. Erstmals zur Anwendung gelangte die neue Verfassungsbestimmung bei den kirchlichen Erneuerungswahlen 1924, wo Frauen in die Kirchenvorstände und in die Synode gewählt wurden.

Landschaft zieht nach
In der reformierten Kirche Baselland erhielten die Frauen das aktive und passive Wahlrecht mit der Einführung der neuen Kirchenverfassung 1952 – «ohne Diskussion und gleichsam stillschweigend», schreibt die Historikerin Jeannette Voirol, die im Buch «zwischenzeit» die Geschichte der Frauenrechte aufarbeitet.

Ebenfalls 1952 wird in Liestal zum ersten Mal eine Stelle mit einer Pfarrhelferin besetzt. Die kürzlich verstorbene Elisabeth (Gretler) Böhme-Iselin übernimmt damit zwar sämtliche Funktionen ihrer männlichen Pfarrkollegen, hat aber noch nicht die gleichen Rechte wie diese. Bis die Frauen gleichberechtigt ein Pfarramt übernehmen können, vergehen noch mehr als zehn Jahre, nämlich bis 1965.

Wenn jetzt überall das 50-Jahr-Jubiläum des politischen Frauenstimmrechts gefeiert wird, so hat die reformierte Kirche als Vorreiterin dazu beigetragen, es in weiten Gesellschaftskreisen mehrheitsfähig zu machen.

Schliesslich wurde am 16. März 1971 das Frauenstimmrecht denn auch auf eidgenössischer Ebene wirksam, nachdem der männliche Teil der Schweizer Bevölkerung zuvor in der Abstimmung vom 7. Februar 1971 seinen Segen dazu gegeben hatte.

Toni Schürmann, kim

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