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Synode und Kirchenvorstände

Gesamterneuerungswahlen der ERK Basel-Stadt

von Toni Schürmann
min
27.03.2025
In den Monaten April und Mai finden in den Basler Kirchgemeinden die Wahlversammlungen für die Gesamterneuerungswahlen in die Synode und in die Kirchenvorstände statt.

Die Kirchenverfassung bildet die rechtliche Grundlage der reformierten Kirche und verankert sie im Kanton Basel-Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seit 1. Januar 2024 ist die totalrevidierte Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche (ERK) in Kraft. Zuvor hatte das Basler Kirchenvolk Ende April 2023 mit grossem Mehr der neuen Verfassung zugestimmt, und auch der Basler Regierungsrat genehmigte diese ohne Anpassungen.

Mehr Flexibilität

Die neue Kirchenverfassung ist die Antwort auf die Anforderungen der kirchlichen Zukunft und gleichbedeutend mit einer Vereinfachung und Verschlankung der Strukturen der ERK Basel-Stadt. Ziel der Verfassungsrevision war es, Ballast abzuwerfen und mehr Flexibilität für mögliche Anpassungen zu gewinnen. Die neue Kirchenverfassung trägt zudem der aktuellen Realität Rechnung. Denn die Strukturen und Abläufe der Kirche – etwa die Grösse und die Zuständigkeit von Synode wie auch der Planungsprozess – stammen aus einer Zeit, als die Basler Kirche weit über 100'000 Mitglieder hatte. Heute sind es rund 22'000 Mitglieder. Entsprechend steht der Basler Kirche auch weniger Geld zur Verfügung.

Zu den wichtigsten Veränderungen der revidierten Kirchenverfassung gehört die Verkleinerung der Synode auf 40 Mitglieder. Die Synode ist damit noch halb so gross wie bisher. Die Sitzverteilung auf die Basler Kirchgemeinden gestaltet sich neu wie folgt: 6 Sitze für die Kirchgemeinde Münster, 6 Sitze für die Kirchgemeinde Gundeldingen-Bruderholz, 12 Sitze für die Kirchgemeinde Basel West, 1 Sitz für die Kirchgemeinde Thomas, 7 Sitze für die Kirchgemeinde Kleinbasel, 7 Sitze für die Kirchgemeinde Riehen-Bettingen sowie 1 Sitz für die Église française.

Wahlversammlungen

Zwischen dem 6. April und dem 25. Mai finden in den Kirchgemeinden die Wahlversammlungen für die Gesamterneuerungswahlen in die Synode und die Kirchenvorstände für die Amtsperiode vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2029 statt. Interessierte Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt sind eingeladen, ihre Kandidaturen für die Wahlen in die Synode und die Wahlen in die Kirchenvorstände der jeweiligen Wahlvorbereitungskommission ihrer Kirchgemeinde mitzuteilen. Die konstituierende Sitzung der verkleinerten Synode wird voraussichtlich am 3. September in der Gellertkirche erfolgen.

 

Wahlversammlungen in den Kirchgemeinden

Thomasgemeinde: 6. April, 11.30 Uhr, Thomaskirche

Kirchgemeinde Riehen-Bettingen: 27. April, 11.15 Uhr, Kornfeldkirche

Münstergemeinde: 22. Mai, 19 Uhr, St.-Jakobs-Kirche

Kirchgemeinde Gundeldingen-Bruderholz: 25. Mai, 10.30 Uhr, Zwinglihaus

Kirchgemeinde Basel West: 25. Mai, 10.30 Uhr, Johanneskirche

Kirchgemeinde Kleinbasel: 25. Mai, 10.45 Uhr, Theodorskirche

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