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Gleiche Spielregeln für alle

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29.11.2018
Am 9. Dezember wird im Kanton Luzern über das neue kirchliche Personalgesetz abgestimmt. Neu sollen für alle Mitarbeiter, die im kirchlichen Dienst stehen, die gleichen Spielregeln gelten. Umstritten ist dabei die Aufhebung der Volkswahl bei Pfarrwahlen, gegen die das Referendum ergriffen wurde.

Alle 37 000 Reformierten des Kantons Luzern sind aufgerufen, an der Volksabstimmung am 9. Dezember teilzunehmen. Abgestimmt wird über das neu erarbeitete Personalgesetz, von dem 224 Angestellte und 35 Gemeindepfarrer betroffen sind. Nötig wurde das Personalgesetz aufgrund der neuen Verfassung, die 2015 von 96 Prozent der Stimmenden angenommen wurde. In einer Pressekonferenz am 12. November
präzisierte der Synodalrat noch einmal seine Position: Das kirchliche Parlament steht einstimmig hinter dem neuen Gesetz. Dass es ein neues Personalgesetz braucht, ist unbestritten. Dreissig A5-Seiten stark und 90 Paragrafen umfasst die neue Regelung. Der Fokus der Änderung liegt gemäss Ursula Stämmer-Horst, Synodalratspräsidentin, vor allem auf einem Punkt: «Vor der Verfassungsänderung hatten Pfarrer den Beamtenstatus, wie früher beispielsweise Polizisten oder Lehrpersonen.  Das neue Personalgesetz sieht nun vor, dass alle kirchlichen Mitarbeiter künftig unbefristet in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis angestellt sind.» Neu gibt es also keine Beamten mehr, wodurch alle Mitarbeiter, die im kirchlichen Dienst stehen, gleich behandelt werden können.
Um zu vermeiden, dass die Kirche künftig ein völlig anderes Personalgesetz hat als der Kanton, ging man einen bewährten Weg. «Wir haben uns beim vorliegenden Gesetzesentwurf an den bestehenden Regelungen der Kirchgemeinden, der Landeskirche und auch des Kantons Luzern orientiert», sagt Ursula Horst-Stämmer. Synodalrätin Lilian Bachmann, zuständig für das Departement Recht, hebt vor allem den juristischen Schutz des neuen Gesetzes hervor: «Es stellt sicher, dass faire und nachvollziehbare Regelungen zum Schutz der Mitarbeitenden gelten.» Pfarrerinnen und Pfarrer sollen künftig durch den Kirchenvorstand angestellt und entlassen werden. Für sie bedeute dies konkret, dass bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses keine entwürdigende, persönlichkeitsverletzende und rechtlich problematische öffentliche Entlassung durch das Volk stattfinde. 

Streitfrage ist nur ein Punkt
Gegen das neue Personalgesetz wurde im Sommer 2018 das Referendum ergriffen. Allerdings nur gegen einen einzigen Punkt: Es geht um die Frage, wer für die Anstellung und Entlassung von Pfarrpersonen zuständig sein darf. Das «Komitee pro Volkswahl» moniert, dass dem Volk die Zuständigkeit für die Pfarrwahl entzogen wird. Neu würde die Pfarrwahl in die alleinige Entscheidungskompetenz des Kirchenvorstandes fallen. Für Wahlen und Entlassungen von Pfarrpersonen, so die Forderung, soll weiterhin die Kirchgemeindeversammlung zuständig bleiben. 
Die Abstimmungsunterlagen zum kirchlichen Personalgesetz wurden in der Woche vom 12. November 2018 per Post an alle Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirche Kanton Luzern zugestellt. Die Wahl findet am 9. Dezember statt. 

Carmen Schirm-Gasser, 29. November 2018

 

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