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Inklusion heisst Mitbestimmen

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03.01.2022
Die Baselbieter Landeskirchen begrüssen das geplante Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie fordern, dass der Kanton die Betroffenen in den ganzen Prozess einbezieht.

Der Kanton Baselland plant ein Gesetz, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen die Gleichstellung in allen Bereichen vor, vom Raumplanungs- und Baugesetz über das Personalgesetz und die Kulturförderung bis zur Bildung und den politischen Rechten. «Konkrete Handlungsfelder» umfassen gemäss Kanton etwa den barrierefreien Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen, die Subventionierung von Fahrdiensten oder das Recht auf Selbstbestimmung, wenn es ums Wohnen und die Gesundheit geht.

Zur Vernehmlassung lud der Kanton auch die Kirchen ein. Die reformierte, christkatholische und katholische Landeskirche nahmen gemeinsam Stellung. «Die Kirchen begrüssen im Grundsatz das geplante Behindertenrechtegesetz », heisst es. Bei ihrer Beurteilung ist ihnen die Inklusion besonders wichtig. Die Kirchen betonen, dass die direkt Betroffenen bei der Gestaltung und der Umsetzung ihrer Rechte mitreden sollen. Sie schlagen darum vor, eine paritätisch zusammengesetzte, tripartite kantonale Kommission einzuberufen. Sie soll aus Menschen mit Behinderungen sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Fachorganisationen, Politik und Verwaltung bestehen. «Die enge Zusammenarbeit mit Betroffenen schafft Möglichkeiten für mehr gegenseitiges Verständnis und nachhaltige, gut abgestützte Verbesserungen im Alltag für alle», schreiben die Kirchen.

Kirchliches Fachpersonal
Die Kirchen weisen zudem darauf hin, dass sie in der Spezialseelsorge sowie im Heilpädagogischen Religionsunterricht und in der Diakonie über Fachpersonal mit grossem Erfahrungspotenzial verfügen, das der Kanton zur Beratung beiziehen kann.

Bei den Änderungsvorschlägen am Gesetzestext legen die Kirchen den Finger auf die Inklusion. Sie kritisieren unter anderem Formulierungen wie «angemessene» oder «verhältnismässige Massnahmen». Im Klartext heisse dies: «Nur wenn es wirklich geht, soll etwas gemacht werden.»Dies stehe dem Postulat von echt gemeinter Inklusion entgegen, so die Kirchen, denn «Inklusion ist ein Paradigmenwechsel, der voraussetzt, nicht in Kategorien – «wir», «die Behinderten» – zu denken, sondern alle in einer Gesellschaft vorhandenen Bedürfnisse zu berücksichtigen». Es dürfe nicht sein, dass jemand am Arbeitsplatz nicht aufs WC kann, weil der Einbau einer barrierefreien Toilette nicht verhältnismässig ist.

Gemäss dem geplanten Gesetz sollen Kanton und Gemeinden die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen fördern. Die Kirchen möchten diese um die «Spiritualität» erweitern. Spiritualität sei ein Grundbedürfnis und nicht an Religion gebunden, sie solle jedoch das Ausüben der Religion als Teil der Gemeinschaft ermöglichen.

Die Vernehmlassungsfrist für das Behindertenrechtegesetz lief Ende November aus. Geplant ist, dass der Landrat das Gesetz im Jahr 2023 verabschiedet. 2024 soll es in Kraft treten.

Karin Müller

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