Kirchenrat empfiehlt ein Nein zur Selbstbestimmungsinitiative
In der Präambel der Bundesverfassung stehe «die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen», schreibt der Kirchenrat. Kirche und Staat seien aus guten Gründen unabhängig voneinander, beide seien jedoch um der Menschen willen da und sorgten auf je eigene Weise für Frieden und Gerechtigkeit.
«Menschenrechte sind nicht Rechte von Staaten, sondern Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat. Sie sind universell», heisst es in der Medienmitteilung. In den Menschenrechten komme der gleiche Respekt gegenüber allen Menschen und die unbedingte Schutzwürdigkeit allen menschlichen Lebens zum Ausdruck. Dieser Gedanke entspreche dem christlichen Menschenbild. «Auch in einem demokratischen Staat wie der Schweiz brauchen beispielsweise Minderheiten den Schutz vor einer Mehrheitsdiktatur. Die Machtfülle des Souveräns muss deshalb um das Wohl jedes einzelnen Menschen willen begrenzt sein», so der Kirchenrat. Es gelte daher, die Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK zu schützen. pd
1. November 2018
Kirchenrat empfiehlt ein Nein zur Selbstbestimmungsinitiative