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Luzerner Synode schafft Volkswahl der Pfarrer ab

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28.06.2018
Die Synode der Reformierten Kirche Kanton Luzern hat das Personalgesetz in zweiter Lesung angenommen. Die Diskussionen über die ­Volks- oder Behördenwahl der Pfarrerinnen und Pfarrer dürfte weitergehen

Das reformierte Kirchenparlament Luzerns hat am 30. Mai ein neues Personalgesetz mit 35 zu 15 Stimmen angenommen. Somit werden Pfarrerinnen und Pfarrer der Luzerner Kantonalkirche künftig nicht mehr vom Volk, sondern vom Kirchenvorstand eingestellt und entlassen. Mit der Annahme der zweiten Lesung sei die Voraussetzung geschaffen, dass das kirchliche Personalgesetz in Kraft treten könne, hält die Landeskirche fest.

Volkswahl gehört zur DNA der reformierten Kirche
Noch im Februar wehrten sich einige Pfarrerinnen und Pfarrer gegen das neue Personalgesetz. Das Pfarrkapitel wandte sich mit einem «dringlichen Appell» an seine Mitglieder. Dennoch genehmigte die Synode in der März-Sitzung das Gesetz in erster Lesung.
Auch in der zweiten Lesung dominierte die Diskussion über die Pfarrwahl. Die Abschaffung der Volkswahl  bezeichneten verschiedene Votanten als «unreformiert». Die Wahl der Pfarrerinnen und Pfarrer durch die Kirchgemeinde gehöre «zur DNA der reformierten Kirche», sagte Alexander Boerlin. Ohne Volkswahl verwandle sich die Kirche in einen «weltanschaulichen Verein». Das neue Personalgesetz hält fest, dass es zur Kündigung kommen kann, wenn die Kommunikation und das Vertrauensverhältnis ernsthaft beeinträchtigt seien. Thomas Steiner befürchtete, dass dies benützt werden könnte, um den Pfarrern einen Maulkorb zu verpassen. «In der Kirche darf und soll man andere Meinungen vertreten.» Angestellte sollten nicht einen Bückling vor den Behörden machen müssen. Andere sahen in der Behördenwahl die Gefahr von «Hire und Fire». Das werfe ein schlechtes Licht auf die Kirche als Arbeitgeberin.  
Synodalratspräsidentin Ursula Stämmer teilte diese Bedenken nicht. Die Luzerner Kirche sei nach wie vor attraktiv. «Wir haben lebendige und grossartige Kirchgemeinden.» Ausserdem agierten die Kirchenvorstände nicht im freien Raum. Sie müssten Mitarbeitergespräche führen und sich auch an die Rechtsgrundlagen halten. «Sie können nicht von einen Tag auf den anderen Pfarrerinnen und Pfarrer entlassen.»

Abstimmung über Konzernverantwortungsinitiative 
Die weitere heftige Diskussion entfachte sich an der Konzernverantwortungsinitiative, die von den kirchlichen Hilfswerken unterstützt wird. Jan Tchannen, Mitarbeiter von «Brot für alle», stellte die Initiative vor, mit der sich zurzeit National- und Ständerat befassen. 
Die Religiös-Soziale Fraktion hatte den Antrag gestellt, dass sich die Synode hinter die Konzernverantwortungsinitiative stelle. Man solle den Politikern in Bern die Forderung des Volkes zeigen, dass sich Schweizer Konzerne im Ausland an die Menschenrechte und den Schutz der Umwelt halten. Im Namen der Landfraktion forderte Kurt Boesch eine Verschiebung der Abstimmung, bis der Gegenvorschlag vorliege. Man könne die Initiative nicht unterstützen, ohne den Gegenvorschlag zu kennen. Norbert Schassmann fand, die Kirche müsste in dieser Frage neutral auftreten. Viele Kirchenmitglieder lehnten die Initiative mit guten Gründen ab. Und die Kirche erhalte zudem Geld von der Wirtschaft. «Deshalb braucht es eine ausgewogene Haltung, keine einseitige.» Das wäre gefährlich wie auch heuchlerisch. 
Die Befürworter der Konzernverantwortungsinitiative sahen in der Verschiebung der Abstimmung politisches Taktieren. Wenn die Kirche sozial sei, dürfe sie jetzt nicht abseitsstehen. «Wenn Christus wiederkommt», so Pfarrer Karl Däppen, «wird es heis-sen, wo hast du die Ärmsten vor Menschenrechtsverletzungen geschützt und nicht, warum hast du die guten Steuerzahler vergrault.» 
Mit 25 zu 23 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, verschoben die Synodalen die Abstimmung über die Resolution auf einen späteren Termin. Entsprechend enttäuscht zeigte sich die Religiös-Soziale Fraktion. Peter Laube bedauerte es, «dass ein Teil der Synode nicht bereit ist, die Welt vor der Ausbeutung zu schützen». 
Weiter genehmigte die Synode in ihrer Sitzung die Jahresrechnung 2017 mit einem Verlust von rund 22 000 Franken. Christian Marti, zuständiger Synodalrat für das Ressort Finanzen, nannte 2017 ein «Normaljahr». Der Aufwandüberschuss sei bei der soliden Finanzlage der Landeskirche in die reguläre Bandbreite einzuordnen, so Marti.

Tilmann zuner / ref. ch/ 28.6.2018

 

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