Mitarbeitende erhalten neu Treue- und Erfahrungszulage
Der Grosse Kirchgemeinderat der Reformierten Kirche des Kantons Zug hat in seiner letzten Sitzung 2024 eine Änderung im Personalreglement beschlossen. Eine wesentliche Neuerung ist die Integration der Treue- und Erfahrungszulage in das Lohnsystem. Diese Massnahme solle die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeitenden besser berücksichtigen und die Attraktivität einer Anstellung in der Kirchgemeinde erhöhen, wie es in einer Medienmitteilung der Kantonalkirche Zug heisst. Die Reformierte Kirche des Kantons Zug orientiert sich dabei an den neuen Bestimmungen des Kantons Zug für Lehrpersonen.
Der Grosse Kirchgemeinderat genehmigte zudem das Budget 2025 und den Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2029. Das Budget enthält eine Teuerungszulage von 0,86 Prozent, die vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kantonsrat am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Mitarbeitende erhalten neu Treue- und Erfahrungszulage