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Neue Finanzordnung: «Abbild der Realität»

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26.02.2021
An der ersten Sitzung der neuen Legislatur diskutierten die Synodalen die neue Finanzordnung, welche die Kirche auf eine Zukunft mit weniger Mitteln vorbereitet.

Am 26. Januar konstituierte sich die Synode der reformierten Kirche Baselland. Als amtsältestes Mitglied eröffnete Fredi Vogelsanger (Oberwil- Therwil-Ettingen) als Tagespräsident die Sitzung, die unter Corona-Schutzmassnahmen im Kultur- und Sportzentrum in Pratteln stattfand. Daraufhin erfolgte die Anlobung der 60 anwesenden Synodalen für die Amtsperiode 2021 bis 2024. Von den insgesamt 78 Sitzen waren zu diesem Zeitpunkt 10 vakant.

Am 27. Januar widmete sich die Synode der neuen Finanzordnung. Die vorliegende Ordnung habe einen breit abgestützten und partizipativen Entstehungsprozess hinter sich, erklärte Kirchenratspräsident Christoph Herrmann. Das Ziel sei, Abläufe zu vereinfachen und Planungssicherheit für die Kirchgemeinden zu schaffen. Gleichzeitig seien die Neuerungen ein «schmerzvoller, finanzieller Verzicht». Dies habe sich jedoch seit zehn Jahren abgezeichnet. «Das aktuelle Finanzierungsmodell ist nicht zukunftsfähig. Die neue Finanzordnung ist ein Abbild der Realität», so Herrmann. «Wir wollen nicht reagieren, sondern proaktiv sein, solange das Geld noch vorhanden ist. Die Kirchgemeinden sollen möglichst viel Entscheidungs- und Handlungsspielraum haben.» Das neue Finanzierungsmodell erlaube dies.

Flexibler werden
Herrmann betonte, dass die Finanzordnung nicht von der ebenfalls totalrevidierten Kirchenordnung losgelöst betrachtet werden dürfe. Die Kirchenordnung regelt die Ausgestaltung des kirchlichen Lebens. Dieses müsse flexibler werden, um sich den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen zu können. Dazu trügen die neu vorgeschlagenen Finanzströme bei. Es gehe darum, Kirche neu zu denken. Die erste Lesung der neuen Kirchenordnung ist im März vorgesehen.

Die Finanzordnung teilt den Kantonsbeitrag neu auf und gestaltet den Finanzausgleich neu. Bisher wurde der Kantonsbeitrag gemäss der Mitgliederzahl an die Kirchgemeinden verteilt, neu sollen alle einen Sockelbeitrag erhalten plus einen proportionalen Anteil pro Mitglied. Der Finanzausgleich wäre künftig an die Steuereinnahmen der Kirchgemeinden gekoppelt, die Gebergemeinden zahlen mehr, die Empfängergemeinden erhalten mehr. Für bedürftige Kirchgemeinden ist ein Härtefonds vorgesehen.

Skepsis bei den Kleinen
Skeptisch waren die Vertreter der drei Kirchgemeinden Reigoldswil- Titterten, Ziefen-Lupsingen-Arboldswil und Bretzwil-Lauwil. Sie befürchten, dass mit dem neuen System Kleinstkirchgemeinden eliminiert werden. In einem Antrag forderten sie eine Erhöhung des Grundbeitrags an die Kirchgemeinden von 100 000 auf 500 000 Franken, um das kirchliche Leben auch in Kleingemeinden wie den ihren aufrechterhalten zu können. Nach einer intensiven Diskussion lehnten die Synodalen den Antrag grossmehrheitlich ab. Am Ende verabschiedeten sie die neue Finanzordnung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zuhanden der zweiten Lesung im März.

Karin Müller

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