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Obwalden stärkt Meinungsfreiheit der Landeskirchen

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25.11.2021
Eine Interpellation der SVP wurde abgeschmettert. Die Landeskirchen sollen politisieren dürfen.

Ende Mai hatte SVP-Fraktionschef Ivo Herzog (Alpnach) mit 16 Mitunterzeichnern eine Interpellation eingereicht: «Landeskirchen als politische Propagandatreiber». Kantonsrat Herzog führte darin aus, dass sich die Landeskirchen seit einiger Zeit vermehrt öffentlich in die politische Meinungsbildung einmischen würden. Volksabstimmungen würden gezielt und aktiv von den Landeskirchen beworben, sie würden parteipolitisch auftreten und parteiisch für linke Anliegen missionieren. Als Beispiele wurden die beiden Agrarinitiativen und das CO2- Gesetz erwähnt sowie ein meterhohes Banner am Turm der evangelischen Kirche in Sarnen, das für die Konzernverantwortungsinitiative warb.

Anfang Oktober lieferte die Regierung auf die Vorwürfe eine Antwort – mit deutlichen Worten. «Die römisch-katholische Kirche und die evangelischreformierte Kirche sind als öffentlichrechtlich anerkannte Kirchen autonom und ordnen ihre Angelegenheiten selbstständig», heisst es in dem Schreiben. Die Mitwirkung von Religionsgemeinschaften im politischen Prozess stehe im engen Zusammenhang mit dem «Öffentlichkeitsauftrag ». «Im Rahmen ihres Öffentlichkeitsauftrags dürfen die Kirchen grundsätzlich in Wahl- und Abstimmungskämpfen Stellung beziehen», heisst es weiter. Es genüge, wenn die legitimierten Organe der Kirche der Auffassung seien, es müsse um des Evangeliums willen in einem Abstimmungskampf politische Position bezogen werden. Mit dem Fazit: «Es muss daher zulässig sein, dass die Organe der Kirchgemeinden zu Abstimmungen Stellung beziehen können, wenn eine eindeutige Stellungnahme möglich ist oder sich geradezu aufdrängt.» pd

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