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Totalrevision der Besoldung

Quantensprung bei den Löhnen

von Carmen Schirm-Gasser
min
21.03.2024
Wie alle Kantonalkirchen hat auch die Evangelisch-reformierte Kirche Schaffhausen Mühe, neue Mitarbeitende zu finden. Das hat auch damit zu tun, dass 1996 letztmals eine generelle Lohnanpassung vorgenommen wurde. Nun hat sich eine ausserordentliche Synode mit dem Thema befasst.

An diesem sonnigen Mittwochnachmittag drehte sich für einmal alles um das Thema Besoldung. Dazu trafen sich die Synodalen der Evangelisch-reformierten Kirche in Ramsen, dem östlichsten Teil von Schaffhausen, wo die deutschen Nachbarn sonntags über die Grenze kommen, um zu tanken oder in der Migros einzukaufen. Seit nunmehr 27 Jahren ist das Besoldungsdekret der reformierten Kirche in Kraft. Es war also an der Zeit für eine Totalrevision.  

Warum sollte ein Pfarrer zu uns kommen, wenn er in Zürich 20’000 Franken mehr verdient?

«Wir benötigen attraktive Grundbedingungen, damit Menschen zu uns in den Kanton kommen», plädierte Kirchenratspräsident Wolfram Kötter für die Vorlage, an der eine Arbeitsgruppe seit 2021 gearbeitet hatte. Die Vernehmlassung dazu fand vergangenen Herbst statt. «Warum sollte ein Pfarrer zu uns kommen, wenn er in Zürich 20’000 Franken mehr verdient?» An die Löhne in Zürich komme man mit der Vorlage zwar nicht heran, doch zumindest in deren Nähe.

Deutliche Lohnerhöhung

Heute liegen die Löhne der kirchlichen Mitarbeitenden im Kanton Schaffhausen im kantonalen Vergleich in der Mitte des unteren Drittels. Neu sollen sie am Ende des vorderen Drittels sein und damit vergleichbar mit den Kantonen Thurgau, Aargau oder Solothurn. Die Bandbreite soll zwischen einem Minimallohn von 48'595 Franken (bei einem 100-Prozent-Pensum) und einem Maximallohn von 159’546 Franken liegen.

Eine Pfarrperson etwa würde mit der neuen Besoldung eine signifikante Lohnerhöhung von 13 Prozent erhalten. Je nach Dienstjahren würde er oder sie dann zwischen 112'000 und 152'000 Franken jährlich verdienen. Zudem soll die jährliche, leistungsunabhängige, automatisierte Stufenerhöhung des Lohns beibehalten werden. Durch die Revision sollen Mehrkosten von rund 330'000 Franken pro Jahr entstehen. Szenarien zeigen aber auch eine grosse Schwankungsbreite der zu erwartenden Kosten.

Mehrkosten können finanziert werden  

Einige Nachfragen seitens der Synodalen gab es betreffend Finanzierung. Klar zum Ausdruck kam, dass eine Erhöhung der Zentralsteuer unerwünscht wäre. Kirchenrat Daniel Kohler, Referent Finanzen, gab in dieser Frage Entwarnung. Es werde zumindest in der laufenden Amtsperiode keine Erhöhung der Zentralsteuern nötig werden. Zudem sei die Synode das Organ, das den Zentralsteuerfuss festlege, nicht der Kirchenrat. Die Mehrkosten könnten vom jährlichen Gewinn und durch Sparmassnahmen finanziert werden.

Die Kirche in Schaffhausen steht auf gesunden Beinen. Wir wollen etwas zurückgeben.

«Die Kirche in Schaffhausen steht auf gesunden Beinen. Wir wollen etwas zurückgeben.» Seit 2018 wurde im Durchschnitt ein Jahresgewinn von 350’000 Franken erzielt. Diesen wird es mit der Einführung des vorgeschlagenen Besoldungsdekrets künftig nicht mehr geben. Ebenso wird das Eigenkapital nicht weiter ausgebaut werden können.

Personalbeurteilung und Lebenserfahrung

Zu reden gab auch das Thema Personalbeurteilung. Ein Synodaler beantragte, dass die jährliche Höherstufung von Mitarbeitenden abhängig von einer Beurteilung sein sollte. Eine leistungsunabhängige Lohnsteigerung sei nicht mehr zeitgemäss. «Dafür müsste ein riesiger Kontrollapparat aufgebaut werden», entgegnete Gabriele Schäfer, Kirchenratsschreiberin. Zudem stehe es einer der Reformation verpflichteten Kirche nicht gut an, Leistung in den Vordergrund zu stellen.

Einer der Reformation verpflichteten Kirche steht es nicht gut an, Leistung in den Vordergrund zu stellen.

Kirchenratspräsident Wolfram Kötter ergänzte, dass es seit einem Jahr erstmals Standortgespräche mit Pfarrpersonen gebe. Diese seien jedoch nicht als Klassifizierung von Menschen angedacht, sondern um die Befindlichkeit in der Pfarrgemeinde nachzufragen und um Konfliktpotential zu entschärfen. Der Antrag wurde abgelehnt.  

Angenommen wurde hingegen ein Antrag, der forderte, die Berufs- und Lebenserfahrung bei der Lohneinstufung anzurechnen. Zudem wurde ein Antrag für die Besserstellung von Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen angenommen. 

Die Schlussabstimmung und die zweite Lesung zum Besoldungsdekret werden an der kommenden Synode am 19. Juni folgen.  

 

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