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Rote Schirme für die Opfer von Boko Haram in Nigeria

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09.12.2016
Zum Menschenrechtstag vom Samstag, 10. Dezember, waren die Landeskirchen, Mission 21 sowie die ACAT, Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, mit Initiativen und Aktionen präsent.

Sonntagmorgen, 11 Uhr, der Gottesdienst im Basler Münster ist gerade zu Ende gegangen, die Leute strömen aus der Kirche auf den Münsterplatz. Vom blauen Himmel scheint die Sonne. Trotzdem bieten Mitarbeitende von Mission 21 allen einen roten Schirm an. Die Leute stehen in Grüppchen zusammen, bis Bewegung in die Szene kommt. Die rund 70 Personen stellen sich nach einem unergründlichen Muster auf, klappen auf Kommando die roten Schirme auf und zu und werden von einem der Münstertürme aus gefilmt. Und erst wenn man die Aufnahmen von oben sieht, löst sich das Rätsel: es erscheint der Schriftzug «HOPE», Hoffnung.

Mit dieser «Aerial-Art-Aktion» auf dem Basler Münsterplatz erinnert Mission 21 am Menschenrechtstag an die Opfer von Boko Haram in Nigeria (Aktion «Hope»). Nach wie vor leiden die Menschen dort unter dem Krieg und Terror. Die Bilder von der Aktion sollen als Zeichen der Hoffnung über social media wie facebook verbreitet werden.

Medizinische Versorgung für Häftlinge
Die ACAT richtet ihr Augenmerk am Menschenrechtstag auf die Häftlinge in der Schweiz. Mit einer Petition setzt sie sich für eine angemessene Gesundheitsversorgung in den Gefängnissen ein (Petition). Sie fordert den Bundesrat dazu auf, für Häftlinge ohne Krankenversicherung eine einheitliche Regelung zu schaffen «zur Finanzierung notwendiger medizinischer Versorgung». Das föderale System der Schweiz sorge dafür, dass je nach Kanton die Situation für Gefangene ohne Krankenversicherungsschutz anders gehandhabt werde. Dabei geschehe es immer wieder, dass notwendige Behandlungen nicht gestattet würden. «Aus menschenrechtlicher Sicht ist dieser Zustand äusserst problematisch», schreibt ACAT.

«Die Menschenwürde ist unverfügbar»
Die reformierte, katholische und christkatholische Kirche der Schweiz rufen in einer gemeinsamen Erklärung dazu auf, die Menschenwürde zu schützen «Die Würde jedes Menschen ist keine Frage von Selbstbestimmung, sondern geht dieser stets voraus», schreibt der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK. Weil der Mensch seine Würde nicht selbst garantieren könne, gelte der Würdeschutz immer dem anderen. Es gehe nicht an, dass der reiche und mächtige Teil der Menschheit über die Leben derjenigen entscheidet, die sich nicht wehren können. Ein Umdenken sei nötig, so der SEK. Die Menschenwürde sei unverfügbar (Verlautbarung der Landeskirchen).

kim / Kirchenbote / 9. Dezember 2016

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