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Tituskirche unter Denkmalschutz

«Unterschutzstellung ist eine Verpflichtung»

von Toni Schürmann
min
28.11.2024
Die Tituskirche wurde 1964 nach Plänen des Architekten Benedikt Huber erbaut. Im Herbst hat die Basler Regierung die Kirche ins kantonale Denkmalverzeichnis aufgenommen. Was bedeutet das für die Nutzung?

Wird ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, fühlen sich die Besitzerinnen im ersten Moment meist geehrt. So auch im Fall der Tituskirche. Das in Beton gehaltene Kirchgemeindehaus mit seiner ausgeprägten Dachlandschaft umfasst einen grossen Andachtsraum, diverse Gemeinderäume sowie je eine Sigristen- und eine Pfarrwohnung. Das Gebäude vereint differenzierte Detaillösungen zu einem harmonischen Ganzen.

Die Unterschutzstellung eines Gebäudes birgt immer auch Herausforderungen. Um verschiedene Aspekte zu beleuchten, wie sich ein solcher Entscheid auf eine Kirchgemeinde auswirkt, hat der «Kirchenbote» bei vier Personen mit unterschiedlichen Funktionen nachgefragt.

Vier Perspektiven

Andreas Hindemann, Münsterbaumeister und objektverantwortlicher Architekt der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt (ERK BS), betont vor allem die positiven Aspekte der Unterschutzstellung. «Um die Tituskirche in ihrer Unversehrtheit und als herausragendes Beispiel des Kirchenbaus der 1960er-Jahre zu erhalten, wurde mit der ERK BS als Eigentümerin, der Kirchgemeinde Gundeldingen-Bruderholz und der kantonalen Denkmalpflege der künftige Umgang in baulicher Hinsicht besprochen und ein Schutzvertrag ausgearbeitet. Dieser Vertrag erlaubt trotz der Unterschutzstellung der Tituskirche auch in Zukunft gewisse bauliche Anpassungen wie zum Beispiel Umbaumassnahmen zur Barrierefreiheit sowie bei einer allfälligen Dachsanierung den Einbau einer Photovoltaikanlage.» Im Rahmen einer denkmalgerechten Sanierung seien kürzlich die vorhandenen Fensterrahmen mit Dichtungen und dem Einbau von Vakuum-Isoliergläsern in die Fensterflügel energetisch verbessert worden.

Werner Hartmann, Architekt und Mitglied im Vorstand der Tituskirche, unterstreicht die Haltung von Hindemann. «Die Unterschutzstellung ist eine Verpflichtung, weiterhin sorgfältig in Gebrauch, Nutzungsentwicklung und Pflege der Räume – wie auch des Aussenraums – umzugehen.» Dies sei aber keine Einschränkung, sondern eine Aufgabe ganz im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit bestehender Bausubstanz.

Im Hinblick auf die täglich-praktischen Herausforderungen mit denkmalgeschützten Gebäuden sagt Daniel Burri, Sigrist in der Tituskirche: «Die meisten Anlässe können wir ohne grosse Einschränkungen optimal durchführen. Oder wir richten sie nach den Möglichkeiten der Lokalitäten aus. Denn ohne die Menschen, die diesen Ort mitgestalten und prägen, wäre das Gebäude nur ein Museum. Trotzdem müssen wir immer wieder die Nutzungsmöglichkeiten hinterfragen, ohne den Denkmalschutz zu verletzen.»

Monika Widmer Hodel ist seit elf Jahren Gemeindepfarrerin in der Tituskirche. «Aktuell feiern wir das 60-Jahr-Jubiläum. Schon zuvor haben wir die Tituskirche mit ihren Räumen und der Umgebung in unserem Strategieprozess einbezogen.»

Der Gebäudekomplex biete wunderbare Begegnungsmöglichkeiten für Familien mit Kindern, Ältere und Jüngere. Gleichzeitig sei er ein Ort der Stille, umgeben von ruhiger Natur. «In einer Kirche mit einem grossen Team und vielen Freiwilligen entstehen ständig neue Gestaltungsideen. Begleitet von Andreas Hindemann, prüfen wir diese gründlich. Das sind wichtige Prozesse, auch wenn der Spagat zwischen Gebäudeschutz und Nutzergerechtigkeit manchmal längere Diskussionen für die Lösungsfindung erfordert.»

 

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