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Wolhusen: Entzug der Selbstverwaltung

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26.05.2020
Sechs Rücktritte aus dem Kirchenvorstand führten dazu, dass die Kirchgemeinde Wolhusen seit Ende April nicht mehr handlungsfähig war. Der Synodalrat der Landeskirche hat einen Verwalter eingesetzt.

Die Liste der zurückgetretenen Kirchenvorstandsmitglieder ist ziemlich lang: Präsident Urs Vontobel, Esther Fahrni-Blum, Sabine Pelz, Sunaya Reinhard, Meret Rychen und Regula Steffen. Alle sechs Mitglieder sind per 30. April aus dem Vorstand der Kirchgemeinde Wolhusen zurückgetreten. Im Kirchenvorstand verblieben Stefan Schmidiger als gewähltes Mitglied sowie Pfarrer Bernd Steinberg als Vorstandsmitglied von Amtes wegen. Mit den Rücktritten der Mehrheit der Mitglieder per Ende April ist der Kirchenvorstand unterbesetzt. Die Handlungs- und Beschlussfähigkeit dieses Gremiums ist damit nicht mehr gegeben.

Seit 1. Mai hat der Synodalrat Rechtsanwalt Peter Möri als besonderen Verwalter eingesetzt. Er war während rund dreier Jahrzehnte Synodalsekretär der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Luzern. Peter Möri hat den Auftrag erhalten, die gesamten Aufgaben des Kirchenvorstands im Tagesgeschäft wahrzunehmen und die Wiederbesetzung des Kirchenvorstands einzuleiten und durchzuführen. Der besondere Verwalter ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2020 eingesetzt und übernimmt alle Aufgaben des Kirchenvorstands. Die Reformierte Kirchgemeinde Wolhusen zählt zirka 1200 Mitglieder.

Unterschiedliche Auffassungen
Was zu diesem Exodus geführt hat, erklärt die interimistische Synodalratspräsidentin Lilian Bachmann: «Im Kirchenvorstand gab es unterschiedliche Auffassungen und Ansichten im Zusammenwirken. Diese haben schliesslich zu den Rücktritten geführt. » Diesbezüglich dürfte es schon länger Spannungen innerhalb des Gremiums gegeben haben, wenn drei Viertel eines Vorstands auf einmal zurücktreten. «Bis es so weit gekommen ist, gab es sicherlich einen gewissen zeitlichen Vorlauf», ergänzt Bachmann. Nähere Angaben zur Situation könne der Synodalrat derzeit nicht machen. Es gehöre zu den Aufgaben des eingesetzten besonderen Verwalters, eine Auslegeordnung vorzunehmen und sich einen Überblick zu verschaffen.

Carmen Schirm-Gasser

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