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Zankapfel ist die Volkswahl der Pfarrer

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22.02.2018
Dass die Kirche die Arbeitsverhältnisse einheitlich regelt, ist unbestritten. Die Geister scheiden sich an einem Paragraphen: Darf das Volk seine Pfarrpersonen wie bisher selber wählen oder soll dies an eine Behörde delegiert werden?

Die Reformierten tun es seit der Reformation, die Katholiken im Kanton Luzern seit 1848. Die Rede ist von der Wahl der Pfarrpersonen an der Kirchgemeindeversammlung oder der Urne.
Dies sollen die Reformierten nicht mehr tun können – oder nur noch eingeschränkt. So will es das Personalgesetz, das nun zur Debatte steht. Dieses setzt um, was die Kirchenverfassung, die seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, verlangt: öffentlich-rechtliche und unbefristete Anstellungsverhältnisse für die kirchlichen Mitarbeitenden. Der bisherige Beamtenstatus für Pfarrpersonen wird aufgehoben. Gleichzeitig delegiert das Personalgesetz deren Anstellung und Entlassung an den Kirchenvorstand.

Synodalrat macht Zugeständnisse
Hier ist Widerstand von Seiten der Pfarrschaft vorprogrammiert. Die Pfarrpersonen berufen sich auf ihr Gelöbnis, neben ihrem Arbeitgeber auch Gott und dem Wohl der Kirche zu dienen. Da passt es nicht ins Bild, im Kirchenvorstand einen Vorgesetzten zu haben. Unterschwellig ist die Angst der Pfarrer spürbar, die theologische Freiheit zu verlieren. Diese ist aber laut dem Synodalrat nicht infrage gestellt. Der Synodalrat hat diesen Bedenken, die in der Vernehmlassung geäussert wurden, Rechnung getragen und den entsprechenden Paragraphen ergänzt. Neu ist jetzt die «Kirchgemeinde in geeigneter Weise ins Auswahlverfahren» der Pfarrer einzubeziehen.

Pfarrer fordern: «Alle Macht dem Volk»
«Das geht uns zu wenig weit», sagt Ulrich Walther, Vizepräsident des Pfarrkapitels. Der Massstab für die Pfarrschaft sei die Kirchgemeinde. Die Bestätigungswahl an der Kirchgemeindeversammlung sei ein Vertrauensbeweis für die geleistete Arbeit als Pfarrer und Seelsorger. Walther fordert ein klares Bekenntnis des Synodalrates zur Volkswahl. Alles andere widerspräche dem traditionellen Verständnis der Reformierten. «Wir müssen der Demokratie Sorge tragen – auch in der Kirche», sagt Walther.

Gesetz bringt Vaterschaftsurlaub
Bei allem Aufruhr in der Pfarrschaft: 89 der insgesamt 90 Artikel des Gesetzes sind unbestritten. Es bringt zahlreiche Verbesserungen. Anstelle von zehn verschiedenen Anstellungsreglementen tritt nun eine einheitliche Regelung. Die Angestellten der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Luzern wissen also künftig, was sie von ihrem Arbeitgeber erwarten können. Dazu gehören zum Beispiel Studien-, Vaterschafts- und Mutterschaftsurlaub sowie Mitarbeitergespräche. Am 14. März kommt das Personalgesetz in die Synode. Stimmt diese auch im Mai dem Gesetz zu, tritt es 2019 in Kraft. 

22.02.18 |Philippe Welti

 

 

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