Das Urteil gilt
Die Novembernummer 1894 berichtet vom Holzfäller Segesser aus dem Luzernischen. Er hatte regelmässig sonntags gearbeitet und war dafür verurteilt worden. Damit war er natürlich nicht einverstanden: Er zog das Urteil an das Bundesgericht weiter. Segesser hatte argumentiert, dass ihm seine Religion befehle, am Sonntag zu arbeiten, weil er seine Arbeit als Gottesdienst betrachte. Doch davon wollte auch das Bundesgericht nichts wissen: Es wies den Rekurrenten ab. Sehr zur Freude des Kirchenboten! Er hatte 1894 immer wieder gegen die Sonntagsarbeit gewettert. Immerhin war damals der Sonntagsunterricht an gewerblichen Fortbildungsschulen noch üblich.
Kirchenbotengründer zieht weg
Gemeldet wird ebenfalls der Wegzug von Pfarrer Gustav Benz von Wagenhausen nach Basel. Pfarrer Benz hatte zu den Gründern des Kirchenboten gehört und von Anfang an in der dreiköpfigen Redaktionskommission mitgearbeitet, und das mit messbarem Erfolg: Ende 1894 hatten zwei Drittel der 16'000 evangelischen Haushalte im Thurgau den Kirchenboten abonniert.
Hilfsverein feiert Jubiläum
In der Novembernummer erscheint auch ein Bericht über die Feier zum 50-Jahr-Jubiläum des protestantisch-kirchlichen Hilfsvereins. Der Weinfelder Pfarrer Gottlieb Brack hielt die Festrede. Der erste protestantischkirchliche Hilfsverein war 1842 auf Anregung des Freiburgers Pfarrers Wilhelm Le Grand in Basel gegründet worden. Der 1844 gegründete Thurgauer Verein wirkt noch heute. Er kann also 2019 das 175-jährige Bestehen feiern.
(2. November 2018, Esther Simon)
Das Urteil gilt